Einheitlicher Rahmen für Mobbingpräventionskurs (54-04)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass 

sachsenweit, im Zeitraum der fünften bis zehnten Klassenstufe, je nach Gebrauch bzw. Notwendigkeit mindestens einer bis zwei Präventionsworkshops für Schüler*innen zum Thema Gewalt und Auswirkung von Mobbing stattfinden müssen. Ob diese als Projekttag oder unterrichtsintegriertes Thema gestaltet werden, kann an jeder Schule individuell entschieden werden. Die Mobbingprävention legt ihren Fokus auf das Aufzeigen der Auswirkungen von Mobbing auf Schüler*innen. Innerhalb des Workshops muss explizit auf persönliche Ansprechpersonen für Opfer von Mobbing verwiesen werden, diese müssen auch auf einer rechtlichen Ebene Unterstützung anbieten. Die Workshops werden von externen ausgebildeten Personen, welche für Themen wie 

Mobbing, Cybermobbing und Gewalt geschult, durchgeführt. Dabei muss eine ausreichende Verfügbarkeit von Personal sichergestellt werden.

Ein weiterer Aspekt des Workshops soll das schulinterne Miteinander, im Speziellen die Lehrkräfte-Schüler*innen-Beziehung und Konfliktmanagement in Streitfällen oder Mobbingvorfällen in dieser Beziehung darstellen.

Folgende Beschlüsse wurden ergänzt: 52-11

Kategorien: 54. LDK, beschlossen: 2023