Verpflichtende Workshops zur seelischen Versorgung in Schulen (54-05)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass 

jede*r Schüler*in mindestens einen Workshop der eigenen Wahl zur seelischen Versorgung in der eigenen Schulzeit wahrnehmen muss. Für die eigenständige Entscheidungsfindung müssen Workshopsinhalte und Informationsmaterialien im ausreichenden Umfang vorgestellt werden. Dabei soll externes, regionales Fachpersonal aus den Bereichen Psychologie und Psychotherapie beispielsweise die Themen Suchtkrankheiten, Angststörungen, Depressionszustände und verzerrte Selbstwahrnehmungen thematisieren. Schüler*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich aufgrund von psychischen Vorbelastungen von der Teilnahme befreit zu werden. Dies muss in Absprache mit dem Behandelnden der/des betreffenden Schüler*in geschehen.

An Förderschulen sollen diese in der sechsten und achten Klasse, an Oberschulen in der sechsten und achten Klasse und an Gymnasien in der siebten und neunten Klasse durchgeführt werden. 

Der Freistaat Sachsen wird dazu aufgefordert, Fördermittel für dieses Projekt bereitzustellen. Des Weiteren muss es einen einheitlichen, inhaltlichen Rahmenplan für die Workshops geben, damit alle Schüler*innen die gleiche Schulung erhalten. An der Erarbeitung ist der LSR zu beteiligen. 

Kategorien: 54. LDK, beschlossen: 2023