Begrenzung der Anzahl schriftlicher Leistungskontrollen (54-08)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

eine Begrenzung der Anzahl möglicher schriftlicher Leistungskontrollen in einer Woche auf drei schriftliche Leistungskontrollen und zwei pro Tag festgelegt wird. Dies bezieht sich auf den Bereich der sonstigen Leistungen neben den Klassenarbeiten und Klausuren. Dabei müssen Sonderregelungen bei begründeten Einzelfällen, wie Krankheit und folgenden Nachschreibetermine durch Kommunikation mit der entsprechenden Lehrkraft getroffen werden. Zudem müssen die Leistungskontrollen 7 Tage im Voraus angekündigt werden.

Kategorien: 54. LDK, beschlossen: 2023