Der LSR fordert,
- dass Talentförderung in musisch-künstlerischen Fächern gestärkt wird. Dies soll beispielhaft durch das Angebot entsprechenden Förderunterrichts geschehen. In diesem Zuge sollte in den jeweiligen Schulordnungen dahingehend ergänzt werden: „Förderunterricht sollte insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie in den Fächern Kunst und Musik ermöglicht werden“;
- dass an jedem allgemeinbindenden und beruflichen Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft der Leistungskurs Musik und/oder Kunst bedingungslos angeboten wird. Daher soll § 41 Abs. 3 S. 2 SOGYA gestrichen werden. Bei eingeschränkter Ressourcenverfügbarkeit oder zu geringen Leistungswahl der Schüler*innen soll die Installation schulübergreifender Leistungskurse in jedem Fall geprüft werden;
- dass die Lehrpläne für Kunst und Musik, dahingehend überarbeitet werden, dass eine gleichmäßige Verteilung von theoretischen und praktischen Aufgaben im Unterricht geschaffen wird. Dabei soll bei der Darstellung des theoretischen Wissens möglichst ein Bezug zum praktischen Anteil genommen werden. Weiterhin sollten thematisch ähnliche Thematiken beider Fächer, im gleichen schulischen Zeitraum unterricht werden. In beiden Fächern muss bei dem theoretischen Wissen eine Grundlage für die Oberstufe vermittelt werden.
- dass den Schüler*innen im Rahmen des Musik- und Kunstunterrichts mindestens 6 Stunden pro Halbjahr eingeräumt werden müssen, in welchen sie, in einem Fachkabinett, die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Talente und Interessen frei auszuleben und ihre Zeit frei einzuteilen, um eigene kreative Projekte umzusetzen. Jedoch ist ein Fachlehrkraft anwesend, welche im Fall von Fragen Hilfestellung leisten kann und kontrolliert, dass die Materialien nicht unsachgemäß behandelt werden.