Nachteilsausgleiche (55-07)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass durch Nachteilsausgleiche vergleichbare und faire Bewertungen in Prüfungssituationen Realität werden.

Corona

Für die Feststellung der Notwendigkeit eines Corona-Ausgleichs sollen vom SMK regelmäßige Statusumfragen zum Lernstand der Schüler*innen durchgeführt werden. Ab dem Jahrgang, bei dem kein pandemiebedingten Nachteile mehr feststellbar sind, ist diese Regelung aufgehoben. Außerdem ist diese Regelung maximal bis zum letzten Jahrgang durchzuführen, der pandemiebedingten Schuleinschränkungen ausgesetzt war. Die Ausgleiche Prüfungszeitverlängerung und längere Zeiträume für Konsultation sind für alle Abschlussprüfungen aller weiterführenden Schulen weiterzuführen.

Legasthenie

Des Weiteren fordert der LSR einen größeren Zeitzuschlag bei der Bearbeitung von Aufgaben und Prüfungen für Schüler*innen mit LRS. Außerdem soll bei der Antragstellung ein einmaliger Antrag ausreichen, um betroffenen Schüler*innen und deren Eltern keine unnötigen Hürden zu stellen.

Dyskalkulie

Das SMK muss sich für eine anerkannte Diagnosemöglichkeit einsetzen. Zusätzlich muss Dyskalkulie als Lernschwäche verbunden mit schulischen Nachteilsausgleiches gelten. Zudem fordert der LandesSchülerRat, dass Schüler*innen ein Selbstvertrauen bekommen sollen, um nicht an der Dyskalkulie zu leiden. So sollen den Betroffenen Übungsmittel zur Verfügung gestellt werden, welche an den Lernstand angepasst sind, um somit eine Sicherheit für Basiskompetenzen zu erlangen. Hinzu setzt sich der LandesSchülerRat dafür ein, dass Lehrkräfte diesbezüglich sensibilisiert werden und wissen, wie sie in solchen Fällen handeln können. Vor allem soll der Fokus auf die Grundschule und auf die Orientierungsstufen gelegt werden, ob Dyskalkulie vorliegt. Schüler*innen können einen Nachteilsausgleich beantragen und können an einem entwickelten Test teilnehmen, damit werden die Fähigkeiten objektiv festgelegt.

Folgende Beschlüsse werden ergänzt: 47-11, 52-09, 48-05

Kategorien: 55. LDK, beschlossen: 2024