Der Landesvorstand wird beauftragt, zu prüfen, welche der folgenden Punkt inwiefern in der Kompetenz der Lehrkräfte liegt:
- das Untersagen von Trinken im Unterricht
- das Untersagen von Toilettengängen während der Unterrichtszeiten
- das Weiterführen des Unterrichts auch über den Unterrichtsschluss hinaus
- das Anordnen innerschulischer Putzaktionen und ähnlicher Tätigkeiten
Sofern derartige Rechte beziehungsweise Kompetenzen bestehen, soll sich der LSR dafür einsetzen, dass diese umgehend entzogen werden. Explizit müssen Schüler*innen das Recht haben, innerhalb der Stunden in nicht übermäßigem Maß zu trinken und auf Toilette zu gehen. Die Divise der Beendigung des Unterrichts einzig und allein durch die Lehrkraft und nicht durch geregelte Signale oder Zeiten ist abzuschaffen. Auch die Möglichkeit der Anordnung von Putzaktionen, entweder einzelnen Lehrkräften oder der Lehrkräftekonferenz, soll umgehend abgeschafft werden.
Sollten sich im Zusammenhang mit dem Toilettengang Sachverhalte ergeben, die nahelegen, dass Lehrkräfte im Falle eines Unfalls der Schüler*in auf dem Weg zur Toilette haftbar wären oder strafrechtlich belangt werden könnten, so ist im Bezug auf jene auf eine Änderung hinsichtlich der Risikofreiheit der Lehrkraft hinzuwirken.
Sollten Teile oder alle dieser Punkte bereits durch Gesetze, Dienstvorschriften etc. untersagt worden sein, so soll sich der LSR dafür einsetzen, dass in einem gesonderten Schreiben sowohl an die Schulleitungen als auch an die Schüler*innenvertretungen auf die Unrechtmäßigkeit der Punkte hingewiesen wird. Besteht bei allen oder Teilen der Punkte kein solches Verbot oder eine entsprechende Regelung, so soll eben jenes Schreiben verfasst und versendet werden, sobald der LSR eine Änderung erwirkt hat.