Der LSR setzt sich dafür ein, dass
die Gesundheit und die Bildung in Zusammenhang mit dieser ein essenzieller Teil der gesamtheitlichen Bildung der Schule ist. Die inhaltlichen Punkte welche hierbei als essenziell erachtet werden, sind Folgende:
- Im Biologieunterricht muss gezielter darüber aufgeklärt werden, wie das Spenden von Blut, Organ, Stammzellen und Plasma funktioniert sowie, dass diese einen grundlegenden Pfeiler unseres Gesundheitssystems darstellen.
- Des Weiteren soll in den Biologieunterricht eine Kooperation mit externen Expertenteams ausgebaut werden, um somit eine pluralere inhaltliche Bandbreite an Themen abzudecken. Beispielsweise wären spezifische Aufklärungskampagnen zu Krankheiten wie HIV oder Gebärmutterhalskrebs Möglichkeiten diese Bandbreite zu gewährleisten.
- Als fächerübergreifende Kompetenz muss die Thematik “Gesunde Lebensweisen” gelehrt werden. Hierbei sind die Fächer Sport und Biologie als Ankerfächer zu benennen. Von der inhaltlichen Thematik sind hierbei die gesunde Ernährung, sowie die sportliche/physische Bildung als mögliche inhaltliche Kernpunkte zu benennen.
- Als Punkt, welcher unabhängig von der inhaltlichen Bildung zu betrachten ist, gilt die Forderung nach einem AED (Automatisierter Externer Defibrillator) in jedem Schulgebäude.
- Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse für alle Schüler:innen an Ober- und Hauptschulen sowie Gymnasien und Förderschulen (im Rahmen der Möglichkeiten), die jährlich ab der 8. Klasse angeboten werden müssen. Dabei muss jede:r Schüler:in mindestens einmal an diesen teilgenommen haben. Für die Schüler:innen ist die Teilnahme am Kurs kostenfrei wahrnehmbar. Auch Lehrkräfte sollen alle zwei Jahre ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen müssen. Zusätzlich bekommen die Teilnehmenden bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses einen bei der Führerscheinstelle anerkanntes Zertifikat.
- An sächsischen Schulen sollen Pilotprojekte zum Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften gestartet, bei positiven Ergebnissen weitergeführt und langfristig Schulgesundheitsfachkräfte an sächsischen Schulen etabliert werden. Schulgesundheitsfachkräfte können (chronisch) erkrankte Schüler:innen während der Schulzeit fachgerecht medizinisch betreuen, zum Beispiel bei der Einnahme von Medikamenten. Auch bei akuten medizinischen Problemen können sie eingreifen, versorgen und so die Gesundheit der Schüler:innen in der Schule sicherstellen.
Aufhebungsbestimmungen
Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 49-15