Sport frei! (57-12)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

der Sportunterricht folgendermaßen zu reformieren ist:

  1. Ziel des Sportunterrichts soll sein, Schüler:innen einen Anreiz zur sportlichen Betätigung, auch außerhalb des Unterrichts, zu geben. Dabei soll neben der sportlichen Betätigung auch theoretischer Inhalt zu Sport und Gesundheit gelehrt und soziale Kompetenzen gefördert werden. Die Schüler:innen sollen sich im Sportunterricht wohlfühlen und Spaß an Bewegung haben. Dafür ist es essenziell, dass der Sportunterricht nicht auf das Erbringen von Leistungen fokussiert ist.
  2. Im Sportunterricht sollen die Schüler:innen verschiedene Sportarten kennenlernen. Zudem soll mit Sportunterricht Gemeinschaft und Teamfähigkeit gestärkt werden. Auch allgemeines Wissen zu gesunder Ernährung und gesunden Lebensweisen soll vermittelt werden.
  3. Alle Schüler:innen sollen die Möglichkeit haben, Sportkurse individuell wählen zu können. Es soll möglich sein, Sport auch klassen- und klassenstufenübergreifend zu unterrichten.
  4. Grundlage für guten Sportunterricht sind ausreichend Turnhallen mit vielseitiger und moderner Ausstattung. Der Freistaat Sachsen soll die Schulträger bei der Umsetzung dieses Ziels finanziell unterstützen. Außerdem müssen ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um qualitativen und sicheren Sportunterricht zu gewährleisten. Im Lehramtsstudium für Sport soll der soziale Aspekt des Sportunterrichts mehr in den Vordergrund rücken, wobei Themen wie Mobbing, Körperbild und Gemeinschaftsbildung gelehrt werden sollen.
  5. Bis zur gänzlichen Abschaffung der Bewertung durch Ziffernoten sollen Leistungen im Sportunterricht nur in den Abschlussjahrgängen bewertet werden. In den Abschlussjahrgängen bzw. in der gymnasialen Oberstufe soll Sport ein Wahlfach sein. Wenn Sport belegt wird, können die sportlichen Leistungen auf Wunsch der Schüler:innen bewertet werden und somit in den Schulabschluss einfließen. Besteht dieser Wunsch nicht, dient der Sportunterricht lediglich zur Erfüllung der oben genannten Ziele.
  6. Bei der Bewertung sollen die Leistungen der Schüler:innen nicht an einer Bewertungstabelle für bestimmte Übungen gemessen werden, sondern ihr persönlicher Fortschritt im Erlernen von Übungen, Techniken, Spielzügen oder Regeln einer Sportart bewertet werden. Dabei muss beachtet werden, dass Schüler:innen mit guten Vorkenntnissen durch wenig Möglichkeit zur Leistungssteigerung nicht schlechter bewertet werden, sondern ihre Fähigkeiten entsprechend in der Bewertung gewürdigt werden. Richtlinien zur adäquaten Bewertung im Fach Sport müssen dementsprechend vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus erstellt werden.

Aufhebungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 47-02, 47-04, 49-07, 52-05

Kategorien: 57. LDK, beschlossen: 2025