Prüfungen machen Spaß! (58-07)

Die Abschlussprüfungen an den weiterführenden Schulen sind für die Schüler:innen die Grundlage für ihr weiteres Leben und ihre berufliche Laufbahn. Für ein erfolgreiches und möglichst schülerfreundliches Absolvieren der Abschlussprüfungen müssen Prüfungsformate und -regelungen zukunftsgerichtet und schülernah verändert und weiterentwickelt werden.

Grundverständnis

Prüfungen dienen als allgemeiner Nachweis von erlerntem Fachwissen und Kompetenzen und ihr bestehen bescheinigt das Erreichen eines bestimmten Schulabschlusses. Dementsprechend sollten die abgefragten Inhalte und Kompetenzen Fokus darauf legen, was über die gesamte Schullaufbahn erlernt wurde, und die Fähigkeiten prüfen, die für Lernen oder Arbeiten nach dem Schulabschluss besonders relevant sind.

Die Ergebnisse sind vor allem für schulexterne Personen relevant, da diese Anhand der Ergebnisse die Personen mit Schulabschluss einschätzen sollen. Entsprechend sollten Prüfungsergebnisse in einer Form aufbereitet werden, die diesem Zweck dient.

Um auf einen neuen Abschnitt des Bildungswegs oder des Arbeitslebens vorzubereiten, sollten neue, lebensnahe Prüfungsformate gefunden werden. Statt nur auf einseitige schriftliche Prüfungen zu setzen, sollen alternative Formate entwickelt werden. Prüfungen können komplexer und vielseitiger gestaltet werden und beispielsweise neben schriftlichen und verstärkt mündliche und praktische Komponenten haben. Darüber hinaus sollen mehr und vielfältige Hilfsmittel zugelassen werden und auch Prüfungen nach dem Prinzip „open book“ zulässig sein. Auch sollen Prüfungsformate dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie nicht nur eine punktuelle Leistung bewerten, sondern eine Leistung, die über einen längeren Zeitraum erarbeitet wurde, als Prüfung gilt.

Im bundesdeutschen Vergleich ist es von Bedeutung, dass Schulabschlüsse und damit einhergehend auch die Prüfungen zum Erreichen dieser und nötigen Anforderungen und Vorbereitungen vergleichbarer werden.

Rahmenbedingungen

Prüfungstermine

Bei der Auswahl der Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, sowie Schulen des zweiten Bildungsweges ist darauf zu achten, dass keine:r der Absolvent:innen zwei schriftliche Prüfungen an aufeinanderfolgenden Tagen schreiben darf. Gleiches gilt für alle Nachtermine der schriftlichen Prüfungen.

Die Prüfungstermine der mündlichen Prüfungen sind mindestens vier Wochen vor dem zentralorganisierten Prüfungszeitraum zu einem zentralen Termin im gesamten Freistaat nach den bisher schon geltenden Anforderungen schulintern bekannt zu machen.

Hilfsmittel

Tafelwerke beziehungsweise Formelsammlungen sollen in den schriftlichen Abschlussprüfungen eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich soll dieses Tafelwerk/ diese Formelsammlung den Schüler:innen auch bei der BLF zur Verfügung gestellt werden.

Um die Vergleichbarkeit im gesamten Freistaat zu gewährleisten, gibt das SMK eine einheitliche Formelsammlung bzw. ein einheitliches Tafelwerk als OER (Open Education Resources) heraus. Dies umfasst: 

  1. eine druckfähige PDF-Version, welche die Schulträger für ihre Schulen als Lehrmittel, insofern für die Schüler:innen kostenfrei, drucken lassen können und
  2. eine optimierte Webanwendung ähnlich der vom SMK herausgegebenen dynamischen Lehrplandatenbank

Vor den Prüfungen müssen diese von den Lehrkräften hinsichtlich eines möglichen Betrugsversuches geprüft und dementsprechend gekennzeichnet werden. Es sei den Schulen freigestellt, einen Satz Tafelwerke/Formelsammlungen zu haben, welcher ausschließlich von den Abschlussklassen verwendet werden darf. Somit würde der Schritt der Kontrolle durch die Lehrkräfte entfallen.

Der LSR kritisiert zudem die herausgegebene Formelsammlung der KMK, welche ab dem SJ 2025 das Tafelwerk in Abschlussprüfungen des Abiturs ersetzen soll. Der LSR setzt sich dafür ein, dass die KMK ein einheitliches Tafelwerk auswählt, welches den tatsächlichen und notwendigen Inhalt enthält.

Hilfsmittel für Prüfungen, wie Tafelwerke, (elektronische) Wörterbücher oder Taschenrechner sollen allen Schüler:innen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Es dürfen keine Nachteile dadurch entstehen, dass manche Schüler:innen bestimmte Hilfsmittel nicht privat finanzieren können. Der Umgang mit den Hilfsmitteln muss im Unterricht erlernt werden, um diese in Prüfungen zielsicher einsetzen zu können. Darüber hinaus sollen auch neue Hilfsmittel eingesetzt werden. Durch die Nutzung von KI, Lehrbüchern, eigenen Aufzeichnungen oder dem Internet werden Prüfungsformate diverser und lebensnaher.

Prüfungsvorbereitung

Es sollen alle Aufgaben und dazugehörige Musterlösungen von Prüfungsarbeiten vergangener Schuljahre im Downloadbereich auf der Website des Sächsischen Schulportals (bspw. Besondere Leistungsfeststellungen, jegliche Abschlussprüfungen) kostenlos und allgemein frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit Hilfe dieser soll es den Prüflingen ermöglicht werden, sich effektiv auf ihre Prüfungsarbeit vorzubereiten und Erarbeitungen zu den Prüfungsarbeiten vergangener Schuljahre zu überprüfen. Die Musterlösungen sollen für die Prüflinge verständlich und nachvollziehbar sein. Zudem sollen sie die Verteilung von Bewertungseinheiten pro Aufgabe eindeutig darstellen.

In Fächern mit Aufsatzaufgaben (bspw. Deutsch, Fremdsprachen oder Gesellschaftswissenschaften) sollen die Musterlösungen zum einen die möglichen Inhalte des Aufsatzes und zum anderen die geforderte formale Aufsatzgliederung (wie z. B. bei Analyseaufgaben) beinhalten.

In Fächern mit Berechnungsaufgaben und Formelarbeit (bspw. Mathematik oder anderen Naturwissenschaften) sollen die Musterlösungen ein vollständiges Lösungsschema aufzeigen, welches für das Erreichen der maximalen Bewertungseinheiten nötig wäre.

Bei Aufgaben des Anforderungsbereichs II und Anforderungsbereichs III (sog. Anwendungsaufgaben) sollen exemplarische Denkanstöße zusätzlich zu den Musterlösungen pro zu bearbeitender Aufgabe niedergeschrieben werden.

Ablauf der Prüfungen

Zeitlicher Ablauf

Die schriftlichen Abschlussprüfungen aller weiterführenden Schulen sollen einheitlich um 9:00 Uhr beginnen. Weiterhin soll es einen sachsenweit einheitlichen Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung um 9:00 Uhr geben.

Die Prüfungszeit soll so angepasst sein, dass künftig alle Abschlussprüfungen eine Einlesezeit von 15 Minuten erhalten.

Bewertung

Differenzierte Bewertung

Prüfungen sollen, wie auch alle anderen Leistungen, nicht mit Ziffernoten bewertet werden. Stattdessen sollen sie ausführlich schriftlich eingeschätzt werden und vermerkt werden, ob die Prüfung bestanden ist.

Bei der schriftlichen Bewertung soll dabei differenziert auf einzelne abgefragte Kompetenzen und Fachwissen eingegangen werden und schriftlich ausgeführt werden, in welchem Umfang die verschiedenen Bereiche erfüllt wurden.

Die Formulierungen müssen adressatengerecht sein. Prüfungsergebnisse sind vor allem für zukünftige Arbeitgeber oder weiterführende Bildungseinrichtungen ausschlaggebend. Diese sollen durch das Prüfungsergebnis die Schüler:innen differenziert einschätzen können.

Einsicht in Prüfungsergebnisse

Die Einsicht in die Prüfungsergebnisse soll erleichtert werden. Zu diesem Zwecke bekommen alle Schüler:innen das Recht, eine Kopie der schriftlichen Prüfungen sowie der schriftlichen Bewertungsmatrizen der Erst- und Zweitkorrektur bzw. nur der Bewertungsmatrizen bei mündlichen Prüfungen auf Anfrage mit nach Hause zu nehmen und anschließend bis zu einem festgelegten Datum vor Aushändigung der Abschlusszeugnisse Fehler in der Korrektur zu melden.

Aufhebungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 56-11

Kategorien: 58. LDK, beschlossen: 2025, Leitbeschlüsse