Die LDK hat beschlossen, dass
sich der LSR dafür einsetzt, dass die »6NP-Klausel« an Beruflichen Gymnasien laut § 52 Abs. 2 Nr. 2 BGySO »nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss, insbesondere bei erheblichen Abweichungen von sechs oder mehr Punkten zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und dem arithmetischen Mittel aus den Kurshalbjahresergebnissen in den vier Kurshalbjahren 12/I bis 13/II […]« abgeschafft wird. Eine Nachprüfung sollte nur freiwillig geschehen. Eine Ausnahme soll weiterhin 0 NP in der Hauptprüfung sein.