Offene Ganztagsschule (56-01)

Die LDK hat beschlossen:

Der LandesSchülerRat Sachsen bekräftigt seine Position zur Förderung und Weiterentwicklung der Ganztagsangebote an Sachsens Schulen und fordert somit die konsequente Umsetzung des Konzepts der offenen Ganztagsschule. Dabei wird Schule nicht nur als Lern-, sondern auch als sozialer Raum verstanden, in dem schulische und außerschulische Angebote ineinandergreifen, um die ganzheitliche Entwicklung der Schüler*innen zu unterstützen.

1.   Umsetzung des Konzepts der offenen Ganztagsschule

Der LSR Sachsen spricht sich für die flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsschule aus, bei der Schüler*innen die Möglichkeit haben, freiwillig und flexibel an Ganztagsangeboten teilzunehmen. Die Stundenpläne der Schüler*innen werden an den zeitlichen Umfang dieses Konzeptes angepasst. Dieses Konzept fördert die Selbstbestimmung der Schüler*innen und ermöglicht eine individuelle Gestaltung ihres Bildungsweges.

2. Kostenfreie Ganztagsangebote 

Alle Ganztagsangebote müssen kostenfrei für alle Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden. Bildungsgerechtigkeit erfordert, dass finanzielle Hürden abgebaut werden, damit jede*r Schüler*in unabhängig vom sozialen Hintergrund Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Förderangeboten hat.

3. Peer Education und Schüler*innenbeteiligung 

Der LSR Sachsen fordert die verstärkte Implementierung des Peer-Education-Ansatzes, bei dem Schüler*innen selbst Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung von Ganztagsangeboten übernehmen. Dabei soll insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden, dass minderjährige Schüler*innen unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht die Leitung solcher Angebote übernehmen können. Diese Praxis stärkt die Eigenverantwortung und das soziale Lernen innerhalb der Schulgemeinschaft.

4. Pluralität und Diversität im Ganztagsangebot 

Die Ganztagsangebote müssen so gestaltet werden, dass sie die Interessen und Bedürfnisse aller Schüler*innen widerspiegeln. Ein pluralistisches Angebot, das jede*r Schüler*in anspricht, ist unerlässlich, um eine hohe Akzeptanz und Teilnahme zu gewährleisten. Dies schließt kulturelle, sportliche, künstlerische und akademische Aktivitäten ein, die das schulische Lernen ergänzen und erweitern. Maßnahmen zur Förderung und Forderung der Schüler*innen sollten in jedem Fall Teil der Ganztagsangebote sein. Darüber hinaus soll eine Anleitung zum selbstgesteuerten Lernen fest im Konzept inkludiert werden.

6. Qualitative und quantitative Ausweitung der Ganztagsangebote 

Der LSR Sachsen fordert eine umfassende quantitative und qualitative Ausweitung der Ganztagsangebote. Dies umfasst sowohl die Erhöhung der Anzahl der verfügbaren Angebote als auch deren inhaltliche Aufwertung. Besondere Priorität soll dabei die Förderung individueller Talente und Interessen der Schüler*innen haben, um eine ganzheitliche Bildung zu ermöglichen.

7. Finanzielle und personelle Unterstützung 

Zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen sind erhebliche finanzielle Mittel sowie zusätzliches Lehr- und Verwaltungspersonal erforderlich. Der Freistaat Sachsen wird aufgefordert diese Ressourcen bereitzustellen, um die Qualität der Ganztagsangebote nachhaltig zu sichern und zu verbessern.

8. Partizipation und Evaluation 

Die Einführung und Weiterentwicklung der Ganztagsangebote soll unter enger Einbindung der Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte erfolgen. Es wird eine schuljährliche Evaluation des Ganztagskonzeptes gefordert, um sicherzustellen, dass die Angebote den Bedürfnissen der Schüler*innen entsprechen und kontinuierlich verbessern.

9. Räumliche Gestaltung und Infrastruktur 

Die räumliche Gestaltung der Schulen muss den Anforderungen einer modernen und offenen Ganztagsschule gerecht werden. Dazu gehört die Schaffung von Lern- und Freizeiträumen, die flexibel nutzbar sind und eine angenehme Lernatmosphäre bieten zu können. Dies umfasst:

  • Multifunktionale Räume, die sowohl für Unterricht als auch für Ganztagsangebote genutzt werden können.
  • Rückzugsorte und Entspannungszonen, die Schüler*innen die Möglichkeit bieten, sich während der Ganztagsbetreuung zu erholen und individuell zu lernen.
  • Ausbau von Freizeiteinrichtungen, wie Sportanlagen und Kreativwerkstätten, die zur ganzheitlichen Förderung der Schüler*innen beitragen.
  • Technische Ausstattung und digitale Infrastruktur, die es ermöglicht, digitale Lernangebote in den Ganztag zu integrieren.

Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 48-16, 49-21

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024, Leitbeschlüsse