Einführung eines schulübergreifenden Hospitationsprogramms für Lehrkräfte (57-11)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

ein verpflichtendes Hospitationsprogramm für alle Lehrkräfte aller Schularten einzuführen ist. Ziel dieses Programms ist es, jeder Lehrkraft aller fünf Jahre eine einwöchige Hospitation an einer anderen Schule zu ermöglichen. Die Maßnahme soll schulform- und schulträgerübergreifend, regional divers und strukturell vielfältig ausgerichtet sein.

Die Hospitationswoche ist als verbindlicher Bestandteil der beruflichen Weiterentwicklung von Lehrkräften zu verstehen und im Umfang einer regulären Schulwoche (fünf Werktage) umzusetzen. Jede besuchte Schule muss sich deutlich von der eigenen Schule unterscheiden. Dies umfasst die Schulform und die regionale Lage der Schule. Eine Wiederholung desselben Hospitationsorts in späteren Jahren ist ausgeschlossen. Der regelmäßige Wechsel zwischen verschiedenen Schulformen (z. B. Gymnasium, Oberschulen, Förderschule, berufliche Schule, Gemeinschaftsschule etc.), sowie zwischen öffentlichen und freien Schulträgern wird ausdrücklich gewünscht. Die Hospitation gestaltet sich durch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der unterschiedlichen Schulen, wobei eine gemeinsame Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung entsteht und die hospitierende Lehrkraft den Alltag an der anderen Schule kennenlernt und an dieser auch selbst tätig werden kann.

Die Auswahl und Vermittlung der Hospitationsorte erfolgt über ein zentrales, digitales Portal, das vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus oder einer beauftragten Stelle betrieben wird. Schulen bieten dort mögliche Zeiträume und verfügbare Hospitationsplätze an. Die Lehrkräfte können sich für passende Angebote bewerben.

Jede Schule ist verpflichtet, pro Schuljahr entsprechend ihrer Lehrkräfteanzahl eine angemessene Anzahl an Hospitationsplätzen bereitzustellen.

Reise- und ggf. Übernachtungskosten werden durch den Freistaat Sachsen getragen und im Rahmen der geltenden Regelungen für Dienstreisen abgewickelt. Die Hospitationszeit wird als reguläre Dienstzeit anerkannt.

Während der Hospitation sollen die Lehrkräfte aktiv an schulischen Abläufen teilnehmen, insbesondere durch Unterrichtsbesuche, Teilnahme an Konferenzen, kollegialem Austausch und Beobachtung von Projekten oder Konzepten, die sich von der eigenen Schulrealität unterscheiden.

Eine strukturierte Nachbereitung ist verpflichtend: Sowohl die hospitierende Lehrkraft als auch die aufnehmende Schule müssen einen kurzen Reflexions- und Rückmeldebogen ausfüllen, welcher auch im Rahmen schulinterner Fortbildungs- oder Qualitätsentwicklungsprozesse genutzt werden kann.

Nach einer dreijährigen Einführungsphase soll das Programm systematisch evaluiert werden, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Umsetzbarkeit, der Tragweite der Optimierung des Unterrichts und Rückmeldungen der Beteiligten. Das Programm ist dauerhaft als Maßnahme zur Stärkung der professionellen Entwicklung zur Förderung schulischer Netzwerke und kultureller Diversität, sowie zur Verbesserung des Verständnisses für unterschiedliche schulische Kontexte zu etablieren.

Bei Kooperationen, die aufgrund von Hospitationen entstanden, soll die Möglichkeit von Schulpartnerschaften existieren und gefördert werden.

Ergänzungsbestimmungen

Der Beschluss 49-20 wird ergänzt.

Kategorien: 57. LDK, beschlossen: 2025