Dieser Beschluss ist nicht mehr gültig (siehe Sunset-Klausel)
Die LDK hat beschlossen:
Der LandesSchülerRat Sachsen setzt sich dafür ein, das im Freistaat Sachsen ein neues „Lehrerstipendium Sachsen“ für Lehramtsstudenten eingeführt wird. Das neue Lehrerstipendium soll Lehramtsstudenten helfen, ihr Studium an einer sächsischen Universität zu finanzieren. Stipendiat kann jeder werden, der eine Lehramtsstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule aufnimmt, hierfür bereits die Genehmigung erhalten und bereits min. 3 Semester studiert hat. Das Stipendium besteht aus mehreren Teilkomponenten:
- Einer monatlichen finanziellen Förderung in Höhe von min. 300€ und maximal 700€, anhängig von der Schulart. Die Höhe der Förderung für jede Schulart legt das Sächsische Staatsministerium für Kultus eigenverantwortlich fest.
- Eine Prämie in Höhe von 20% der im gesamten Studium gezahlten Semesterbeiträge, wenn der Stipendiat sein Studium mindestens mit der Bewertung „2,3“ abschließt.
- Einer zusätzlichen monatlichen Förderung von 100€, wenn der Stipendiat einen Schulabschluss im Freistaat Sachsen erworben hat.
Um das Stipendium zu erhalten, muss sich der Stipendiat folgende Bedingungen erfüllen:
- Er muss nach Abschluss des Studiums zum nächst möglichen Bewerbungstermin seine Bewerbung bei der Sächsischen Bildungsagentur einreichen.
- Bei Unterbrechungen des Studiums wegen Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit oder Auslandsaufenthalten wird das Stipendium ausgesetzt.
- Er verpflichtet sich, nach Ende seines Studiums mindestens 6 Jahre lang als Lehrer in Sachsen tätig zu sein.
Sollte er sich entscheiden, vor Ablauf dieser Frist den Freistaat zu verlassen, muss er die Mittel, die ihm durch das Stipendium zugekommen sind, anteilig zurückzahlen. (Berechnung in Monaten, je 1/72 der Summe je fehlenden Monat). Die Zahl der Stipendiaten ist unbegrenzt.