Sachsen braucht das Bildungsticket! (46-08)

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Der LandesSchülerRat Sachsen setzt sich dafür ein,
das in Sachsen ein Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für Schüler, auch genannt „Bildungsticket“, eingeführt wird. Für unsere Vorstellung für das Bildungsticket Sachsen werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

1. Die Zielgruppe:

Das Bildungsticket steht für alle Schüler Sachsens zur Verfügung, so lange sie eine Schule in Sachsen besuchen.

2. Der Geltungsbereich:

Das Bildungsticket ermöglicht rund um die Uhr die Nutzung aller Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat. Dazu zählen die Angebote der Regionalen Verkehrsverbünde ebenso wie die Angebote der DB Regio AG auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen.

3. Die Bezahlung:

Die Kosten des Tickets werden in drei Beiträge geteilt und wie folgt berechnet:

a. Elterngrundbeitrag:

Die Eltern des Schülers tragen in jedem Fall einen Mindestanteil an den Kosten des Tickets. Dieser Grundbeitrag beläuft sich auf 20% der jährlichen Kosten des Tickets.

b. Elternzusatzbeitrag:

Abhängig von der Wohnlage zahlen die Eltern zusätzliche Beiträge. Je geringer die Distanz zwischen Wohnadresse und Schule ist, desto höher ist der Zusatzbeitrag. Hier ist eine Staffelung anzustreben, die einen Zusatzbeitrag vorsieht, der in der niedrigsten Kategorie 0% und in der höchsten Kategorie 20% der jährlichen Gesamtkosten vorsieht.

c. Die staatliche Förderung:

Die verbliebenen Kosten (je nach Familien 60 – 80% der jährlichen Gesamtkosten) trägt der Freistaat Sachsen.

Die Elternbeiträge können entweder in Summe oder in monatlichen Raten bezahlt werden. Wird ein Ticket beantragt, besteht die Pflicht der abschlagslosen Begleichung der Beiträge für das Ticket. Eine Neuberechnung der Beiträge, insbesondere des Zusatzbeitrages, ist erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich.

4. Unterstützung für Einkommensschwache Familien:

Für einkommensschwache Familien wird die Möglichkeit geschaffen, beide Elternbeiträge jeweils ganz oder teilweise zu übernehmen.

5. Die Geltungsdauer:

Das Ticket gilt jeweils für ein Schuljahr, die Gültigkeitsdauer beginnt am 1.8. des jeweiligen Kalenderjahres und endet am 31.7. des folgenden Kalenderjahres. Verlässt der Schüler im Laufe Schuljahres die Schule, gilt das Ticket weiterhin bis zum o.g. Enddatum.

6. Die Beantragung:

Das Ticket wird durch die Eltern oder den volljährigen Schüler bei der Schule, die der Schüler besucht oder ab dem folgenden Schuljahr besuchen wird, im Ablaufenden Schuljahr vor Beginn der Sommerferien verbindlich beantragt. Es muss mit jener Wohnanschrift beantragt werden, unter der der Schüler zu Beginn der Geltungsdauer gemeldet sein wird.

7. Das Ticket an sich:

Das Ticket wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben. Es wird angestrebt, dass das Ticket mit einem Chip versehen wird, so das eine digitale Fahrkartenkontrolle stattfinden kann. Es wird angestrebt, dafür Sorge zu tragen, dass nicht jedes Schuljahr neue Karten ausgegeben werden müssen. 

Kategorien: 46. LDK, beschlossen: 2017, Schule & Gesellschaft, Sunset: 2022