Handynutzung (L-01)

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

es keine sachsenweite Handyverbotsregelung an den Schulen gibt.

Die jetzige Situation ermöglicht es den Schulen mit der gesamten Schulgemeinschaft eine Regelung zur Handynutzung im Schulalltag zu entwickeln. In diesen Prozess werden zwangsläufig auch Schüler*innen beteiligt, was zu einem argumentativen Austausch zwischen den Positionen führt. Dabei kann eine solche Diskussion über die Hausordnung ein Teil gelebter Demokratie werden und zusätzlich die Schüler*innen in Bezug auf ihre Mediennutzung sensibilisieren.

Die aktuelle Realität ist, dass fast alle Schüler*innen über eigene Handys und weitere digitale Endgeräte verfügen, die einen festen Bestandteil ihrer Mediennutzung und ihrer Alltagsgestaltung darstellen.

Der LSR spricht sich dafür aus, dass Schüler*innen im schulischen Rahmen eine frühzeitige und praktische Medienbildung erfahren. Die Befähigung zum kritischen Hinterfragen der digitalen Angebote muss Priorität haben. Alle Schüler*innen müssen in der Lage sein, Fake News zu erkennen, digitale Quellen zu prüfen und sich verantwortungsbewusst mit der Informationslast auseinanderzusetzen.

Diese Kompetenzen erlernen die Schüler*innen nicht durch Handyverbote, sondern viel mehr durch die angeleitete Nutzung im schulischen Kontext und die Thematisierung von Schattenseiten der Digitalisierung.

Der LSR fordert daher, dass

  • jede Schule sich individuell mit ihrer Handynutzungsregelung auseinandersetzt und funktionierende Konzepte dahingehend entwickelt. In diesen Prozessen müssen die Schüler*innen im Zeichen einer demokratischen Schulgemeinschaft und der praktischen politischen Bildung einbezogen werden. Handyverbote werden dabei durch den LSR als nicht zielführend angesehen.
  • Medienbildung im schulischen Kontext eine zentrale Rolle einnimmt und somit die Schüler*innen zur verantwortungsbewussten Mediennutzung erzogen werden. Dabei müssen Schüler*innen sich intensiv mit den Nachteilen von digitalen Medien auseinandersetzen.

Lehrkräfte zu diesem Thema fortgebildet werden und externe Akteur*innen in den Schulen zu dieser Thematik referieren. Vor allem der Umgang mit Cyber-Mobbing muss Lehrkräften nähergebracht werden.

Kategorien: beschlossen: 2025, Beschlüsse des Landesvorstands