Berufliche Orientierung an Sachsens Schulen voranbringen (47-01)

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Einleitung

Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist eine prägende Erfahrung für jeden jungen Menschen. Der Schritt von Schule und Unterricht in Ausbildung oder Studium ist entscheidend für das spätere Leben, er bedeutet einen Wechsel in einen anderen Alltag, eine neue Art von Eigenverantwortlichkeit, mit der umzugehen gelernt werden muss. Damit Schülerinnen und Schüler diese Hürde meistern und in der nahezu unendlich großen Breite an beruflichen Möglichkeiten die richtige für sich finden, bedarf es einer zielgerichteten, individuellen und hochwertigen Beruflichen Orientierung in der Schule. Für den LSR Sachsen ist Berufliche Orientierung und die Vorbereitung auf das Arbeitsleben eine der Kernaufgaben Schulischer Bildung. Das sächsische Schulsystem muss sich dieser Aufgabe verstärkt annehmen: Berufliche Orientierung an Sachsens Schulen muss vorangebracht werden, zum Wohle einer leistungsstarken und zukunftsorientierten Bildung für unser Land.

Berufliche Orientierung im Schulischen Unterricht

Fach WTH an der Oberschule

Das Fach WTH wird gelegentlich als der Kern der Bildung an der Oberschule bezeichnet. Obwohl es erst in den Klassenstufen 7, 8 und 9 unterrichtet wird, bildet es den zentralen Ankerpunkt in den Bemühungen, den politischen Anspruch an die Bildung an den Oberschulen zu erfüllen: die Schülerinnen und Schüler von heute zur „Praxiselite“ von morgen zu machen. Dabei ist die Berufliche Orientierung seit jeher ein fester Bestandteil des Faches WTH.
 Der WTH-Unterricht an der Oberschule muss gestärkt und ausgebaut werden und soll sich auch mehr mit einer weiterführenden Schullaufbahn beschäftigen, anstatt nur mit einer beruflichen.
 Wir fordern daher, bereits in der Klassenstufe 7 WTH mit drei Wochenstunden zu unterrichten. In den Klassenstufen 8 und 9 müssen die drei Wochenstunden in jedem Fall erhalten bleiben. Für die Inhalte der Berufsorientierung sollen innerhalb des Faches nach Möglichkeit eine höhere Zahl an Unterrichtsstunden bereitgestellt werden. Die Ausbildung der WTH-Lehrer braucht eine stärkere Unterstützung. Hierzu muss der Freistaat stärker auf die Universitäten zugehen und ihre Bedarfe und Forderungen ernst nehmen, um künftig genügend Lehrkräfte für dieses Fach im System zu haben. Die Schulen benötigen eine bedarfsdeckende Ausstattung mit den benötigten Ressourcen für den WTH-Unterricht. Wir fordern, dass zukünftig 1/3 aller Kosten für Material und Ausstattung im Rahmen des WTH-Unterrichts durch Landesmittel bezahlt werden. Wir fordern zudem von den Schulträgern eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel und verstärkte Investitionen in eine entsprechend moderne Ausstattung der Schulen.


Fach „Berufliche Orientierung“ am Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium hinkt bei der der Berufs- und Studienorientierung der Oberschule hinterher. Die Berufs- wie die Studienorientierung am allgemeinbildenden Gymnasium ist qualitativ und quantitativ enttäuschend. Wir sehen bei dieser Schulart einen entsprechend großen Nachholbedarf. Anders als an der Oberschule existiert am Gymnasium kein Unterrichtsfach, welches sich nach dem Vorbild des Faches Wirtschaft/Technik/Haushalt (WTH) im Besonderen für die Berufsorientierung verantwortlich fühlt. Zudem kommt spätestens für die Schüler der Sekundarstufe II die Studienorientierung als Aufgabe hinzu, der sich das Gymnasium stellen muss. Wir sind der festen Überzeugung, dass das allgemeinbildende Gymnasium ein eigenes Unterrichtsfach für den Bereich Berufs- und Studienorientierung braucht. Dies ist die Mindestvoraussetzung, um in Zukunft eine systematische, gezielte und sinnvolle Berufs- und Studienorientierung an dieser Schulart durchzuführen. Wir fordern daher für das allgemeinbildende Gymnasium das Fach „Berufsorientierung“. Das Unterrichtsfach Berufsorientierung soll in den Klassenstufen 8, 9 und 10 mit je einer Wochenstunde unterrichtet werden. Es soll ferner als ergänzender Wahlgrundkurs für die Sekundarstufe II mit zwei Wochenstunden angeboten werden, welcher in den Klassenstufen 11 und 12 unterrichtet wird. In der Sekundarstufe I widmet sich das Fach einerseits allgemeinen Themen rund um Beruf und Arbeitsalltag. Dazu zählen wir beispielsweise:

  • Wissen rund um Berufs- und Ausbildungswege,
  • Grundzüge von Vertragswesen, Arbeits- und Tarifrecht und Arbeitsverhältnissen
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
  • innerbetriebliche Arbeitsabläufe und -teilung

Zudem soll praxisorientiertes Wissen einen wichtigen Stellenwert bekommen. Hierzu zählen wir beispielsweise Themen wie

  • das Steuer- und Abgabenwesen,
  • das Verfassen von Bewerbungen und das Kennen und Verstehen von Bewerbungsverfahren,
  • Wohnen und Haushaltsführung,
  • den Umgang mit Geld.

Inhaltlich soll sich das Fach Berufsorientierung bewusst an den berufsorientierenden Lehrinhalten des Faches WTH der Oberschule orientieren und von ihm lernen. Es sollen gezielt die Anforderungen der modernen Arbeitswelt thematisiert werden. Zudem sollen die Schüler sich im Unterricht mit Thematiken wie dem digitalen Wandel, Industrie 4.0, Arbeitslosigkeit sowie Fort- und Weiterbildung inhaltlich befassen und auseinandersetzen. Die Benotung erfolgt auf Basis der Unterrichtinhalte aus dem Themenspektrum Wirtschaft, Recht und Soziologie. Das Fach Berufsorientierung am Gymnasium soll andererseits den Schüler Schritt für Schritt zu den für ihn am besten geeigneten Beruf heranführen. Dazu soll der Schüler die eigenen Stärken und Schwächen kennen und klar definieren können, soll eine konkrete Vorstellung für seine persönliche Interessenlage entwickeln. Der Unterricht im Fach Berufsorientierung soll ihm dabei helfen, sich selbst und die eigenen Fähigkeiten kennen zu lernen und zu entdecken, welche Berufsbilder am besten zu ihm passen. Dabei soll die Orientierung in größeren Gruppen von Berufsbildern und Inhaltsschwerpunkten am Anfang stehen, von der aus dem Schüler während seiner Schullaufbahn immer konkretere berufliche Perspektiven aufgezeigt werden, so dass er am Ende über eine überschaubare Anzahl möglicher Berufe verfügt, die ihn einerseits interessieren und andererseits gut zu ihm passen würden. Der Unterricht im Fach Berufsorientierung soll am Gymnasium auch die Vor- und Nachbereitung der Pflichtpraktika sowie von Exkursionen und Veranstaltungen aus dem Themenbereich Berufs- und Studienorientierung, einschließlich der Berufs- und Studienerkundungswochen, übernehmen. In der Sekundarstufe II wird das Fach „Berufsorientierung“ als ergänzender Wahlgrundkurs mit zwei Wochenstunden unterrichtet. Der Beschluss zur Belegungspflicht des Faches GRW bleibt unberührt. Er widmet sich thematisch vertieft dem Thema Studium und Hochschule. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Weg zum Abitur und damit zur allgemeinen Hochschulreife befinden, auf ein möglicherweise angestrebtes Studium vorzubereiten. Hierzu sind für uns unter anderem folgende Inhalte von Bedeutung:

  • Kenntnis verschiedener Studienwege (Direktstudium, Fernstudium, Auslandsstudium, duales Studium, Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeitstudium) und verschiedener Hochschulen (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) sowie Optionen der so genannten Abiturientenausbildung
  • Kenntnisse über Aufbau und Ablauf eines Studiums
  • Wissen zur Art und Weise der Leistungsermittlung im Studium sowie die Auseinandersetzung mit dem Bologna-Prozess
  • Kenntnisse über Ablauf des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses an Universitäten und Hochschulen und Vergabeverfahren von Studienplätzen
  • Wissen über Kosten eines Studiums und Möglichkeiten zur Finanzierung des eigenen Studiums einschließlich BaföG, Stipendien und Förderprogrammen für Studenten
  • Kennen von Beratungs- und Informationsangeboten zum Thema Studium
  • Kenntnisse zur inneren Struktur einer Universität, zu studentischen Mitspracherechten und vom Konzept der Hochschulautonomie sowie der Freiheit von Forschung und Lehre
  • Kenntnis über Studienangebote und Hochschulstandorte im Freistaat Sachsen

Im Rahmen des Grundkurses sollen zudem weitere Möglichkeiten nach dem Abitur (z.B. FSJ und FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) behandelt werden. Es sollen bewusst Elemente des fächerverbindenden Wahlgrundkurses „Auf dem Weg ins Berufsleben“ aufgegriffen werden. Den Wahlgrundkurs in seiner bisherigen Form lehnen wir jedoch ab. Die den Grundkurs unterrichtenden Lehrkräfte sollen jedoch weiterhin als Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.

Berufliche Orientierung durch die Praxis

Praktikum

Schüler schätzen Praktika als nützliches und hilfreiches Instrument der Berufsorientierung. Im Rahmen der bisherigen schulischen Berufsorientierung findet jedoch nur ein Pflichtpraktikum während der Schulzeit statt. Praktika ermöglichen den Einblick in die Arbeit eines Unternehmens. Dazu zählen die Produktionsabläufe innerhalb eines Betriebes, die verschiedenen Berufsbilder und ihr Zusammenwirken, aber auch der Alltag aus Sicht eines Arbeitnehmers. Diese wertvollen Einblicke in das Berufsleben sollen erhalten und ausgebaut werden. Es ist zudem notwendig, dass die Schule die Schülerinnen und Schüler ausführlich und in geeigneter Form auf ihre Pflichtpraktika vorbereitet und im Anschluss an das Praktikum ebenso eine Nachbereitung durchführt. Wir fordern, dass ein Schüler in seiner Schullaufbahn zwei Pflichtpraktika, jeweils in Form eines dreiwöchigen Blockpraktikums, zu absolvieren hat. Für die Schüler des Hauptschulbildungsganges sollen die Praktika in den Klassenstufen 8 und 9, für die Schüler des Realschulbildungsganges und des allgemeinbildenden Gymnasiums in den Klassenstufen 9 und 10 stattfinden. Wir sind uns trotz allem der Grenzen bewusst, an die die Berufsorientierung im Rahmen der Betriebspraktika stößt. Gerade deswegen bekennen wir uns zur notwendigen Stärkung der Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler. Für die beste Berufsorientierung ist es notwendig, auch außerhalb der Schule, z.B. in den Ferien, zusätzliche Praktika zu absolvieren. Schüler, die zusätzliche freiwillige Praktika absolvieren wollen, sollen durch die Schule in diesem Wunsch unterstützt werden. Wir fordern die flächendeckende Einrichtung von Internet-Praktikumsbörsen in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT, der Arbeitsagentur sowie IHK und HWK für jeden Landkreis bzw. für jede kreisfreie Stadt in Sachsen. Schüler sollen sich hier über Angebote für Berufspraktika informieren, Unternehmen und Institutionen hier um Praktikanten werben können. Eine zentrale Verwaltung und Moderation soll sicherstellen, dass ausschließlich sinnvolle und für den Schüler nützliche Angebote beworben werden. Wir fordern weiterhin, dass die Schulen die Schülerinnen und Schüler offensiv auf die Angebote und die Chancen außerunterrichtlicher Praktika hinweisen. Wir fordern, dass Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 im Realschulbildungsgang bzw. der Klassenstufen 10 oder 11 am allgemeinbildenden Gymnasium zusätzlich für ein weiteres, 14-tägiges Blockpraktikum während der Unterrichtszeit beurlaubt werden können. Sie müssen hierfür im Vorfeld mit der Schule Rücksprache halten und die Sinnhaftigkeit ihres Vorhabens darlegen, sowie nach Anschluss des Praktikums eine Nachbereitung ähnlich jener der schulischen Pflichtpraktika durchführen.

Berufs- und Studienerkundungswochen

Wir wollen den Schülerinnen und Schüler einen breit gefächerten Einblick in die Arbeitswelt bieten. Gleichzeitig soll der Praxisbezug möglichst hoch sein: Nicht nur die theoretische Schilderung der Arbeitsumfelder, sondern auch das Kennenlernen von echten Betrieben und praktischen Arbeitsabläufen muss Teil der schulischen BO-Arbeit sein. Betriebsbesichtigungen sind dabei ein wichtiger Baustein, durch sie lernen Schülerinnen und Schüler exemplarisch Berufsbilder kennen und sehen die Arbeitsabläufe in bestimmten Firmen mit eigenen Augen. Mit dem Instrument der sogenannten Praxistage gibt es schon seit längerem die Möglichkeit, genau dies im Rahmen von Exkursionen zu realisieren. Wir fordern, solche Praxistage zur Berufserkundungswochen zu bündeln. Schulen sollen in den Klassenstufen 8, 9 und10 jeweils eine solche Berufserkundungswoche durchführen. An drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in verschiedene Betriebe und Berufsbilder bekommen. Bei der Zusammenstellung ist darauf zu achten, dass es sich um art- und fachverwandte Angebote handelt. Die Schulen sollen entsprechend in Abstimmung mit den Praxispartnern mehrere inhaltlich unterschiedliche Programme anbieten, und die Schüler sich jenes Programm aussuchen, welches am ehesten zu ihren Fähigkeiten und Vorlieben passt oder ihren Interessen entspricht. So wird beispielsweise ein Programm für Berufe aus dem Gesundheitsbereich angeboten, ein weiteres für Berufsbilder der öffentlichen Verwaltung usw. Die Schüler sollen so nach einer ersten Orientierung im Unterricht der Klasse 8 bereits praktische Einblicke in jene berufliche Richtung bekommen, in die sie selbst sich ggf. entwickeln wollen. Gleichzeitig bietet die jährliche Wiederholung die Möglichkeit, eine größere Bandbreite an Berufen und Betrieben kennen zu lernen. In der Klassenstufe 11 sollen die Berufserkundungswochen zu Studienerkundungswochen werden: In Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in den Hochschulalltag und beschäftigen sich intensiv mit für sie infrage kommenden Studiengängen. Hierzu kann die Studienorientierungswoche auch gezielt an Termine von Studien- oder Berufsinformationsmessen oder dem Tag der offenen Hochschultür anschließen.

Summerschools

Die bisher vor allem für naturwissenschaftliche Fächer konzipierten Summer Schools bieten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, außerhalb der Schule in den Sommerferien in einem speziell auf sie zugeschnittene Umfeld ein Studium inhaltlich wie strukturell auszutesten. Wir begrüßen dieses Format und fordern, es auch auf weitere Fachbereiche auszudehnen. Gleichzeitig soll die Teilnahme für jeden kostenfrei sein, wofür entsprechende Landesmittel bereitzustellen sind.

Tag der offenen Hochschultür

Für die Studienorientierung hat sich der Tag der offenen Hochschultür in Sachsen als Erfolg erwiesen. An diesem Tag können Schülerinnen und Schüler an den Universitäten und Hochschulen in unserem Freistaat Vorlesungen und Informationsveranstaltungen besuchen und sich über Studienmöglichkeiten informieren. Diese Möglichkeit sollte allen Schülerinnen und Schüler in Sachsen offenstehen. Wir fordern daher, dass der Tag der offenen Hochschultür für alle Schüler der Klassen 10, 11, 12 und 13 als expliziter Beurlaubungsgrund nach den Regelungen der Schulbesuchsordnung anerkannt wird.

Bildungsticket

Kostenfreie Nutzung der ÖPNV-Angebote im gesamten Freistaat, über die Grenzen der Tarifverbünde hinweg, ermöglicht Schülerinnen und Schülern Mobilität und Flexibilität. Dies ist die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler im schulischen wie im außerschulischen Umfeld eine große Bandbreite an Möglichkeiten der Berufsorientierung ausschöpfen können – sei es durch den Besuch von Informationsveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen, Exkursionen oder das Antreten einer Praktikumsstelle in einer anderen Region. Das sachsenweite Bildungsticket ist hierfür die am besten geeignete Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Wir bekräftigen daher unsere Forderung an die Staatsregierung, die seit Jahren aufgeschobene Umsetzung ihres eigenen Versprechens anzupacken und ein sachsenweit gültiges Bildungsticket einzuführen.

Schulische Qualitäts- und Konzeptarbeit

Praxisberater

Die Praxisberater, die bisher an einigen Oberschulen in Sachsen tätig sind, sehen wir als unabdingbaren Baustein schulischer Berufsorientierung an. Die Praxisberater verfügen über umfangreiche Erfahrung und Wissen, mit welchem sie Schüler kompetent und umfassend über berufliche Perspektiven beraten können, und sind in der Lage, Schule und außerschulische Partner erfolgreich zu vernetzen. Schulen und insbesondere die Schüler, die bisher auf die Expertise von Praxisberatern zurückgreifen konnten, bewerten deren Tätigkeit als strukturgebend für die schulische Berufsorientierungsarbeit und schätzen sie als wertvolle Bereicherung für ihre persönliche Erfahrung. Aufbauend auf dieser bisherigen Praxis fordern wir, dass künftig in der Sekundarstufe I aller weiterführenden sächsischen Schulen Praxisberater tätig sein und jeweils maximal 200 Schülerinnen und Schüler betreuen sollen. Die Finanzierung des Einsatzes der Praxisberater soll nach Auslaufen der Förderung durch ESF-Mittel vollständig vom Freistaat getragen werden. Wir fordern zudem, dass der Freistaat allen Schulen ein Budget von 2000€ pro Schuljahr zur Verfügung stellt, welches insbesondere die Praxisberater für Veranstaltungen und Projekte im Zuge der Berufs- und Studienorientierung abrufen können. Damit soll den Schulen die Umsetzung des eigenen Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung erleichtert werden. Des Weiteren sollen Praxisberater über die Klassenstufe 8 hinaus tätig sein. So wird eine kontinuierliche Betreuung im Bereich der Beruflichen Orientierung erreicht.

Qualitätssiegel Berufliche Orientierung

Das Qualitätssiegel für Berufliche Orientierung ist die zentrale, vom Kultusministerium initiierte Auszeichnung für besondere und erfolgreiche Konzepte Beruflicher Orientierung an Schulen im Freistaat. Seinem Selbstverständnis nach zeichnet das Qualitätssiegel „zielführende, systematische und abgestimmte Berufs-und Studienorientierung einer Schule und ihrer Partner“ aus und ermöglicht so den ausgezeichneten Schulen, mit ihrem Engagement und ihrer Arbeit öffentlich zu werben, unterzieht sie gleichzeitig aber auch einer regelmäßigen Qualitätsüberprüfung. Der LandesSchülerRat Sachsen ist seit Jahren Partner des Qualitätssiegels und kennt seine Arbeit aus nächster Nähe, was uns umso mehr davon überzeugt, dass das Qualitätssiegel beibehalten und gestärkt werden muss. Nicht nur die Schulen tragen das Siegel mit Stolz, die Schüler bescheinigen den ausgezeichneten Schulen durchweg eine überdurchschnittliche Qualität der Beruflichen Orientierung. Im Vergleich dazu können die ausgezeichneten Schulen, außer dem Prestige der Auszeichnung, wenig Kapital aus der Auszeichnung schlagen. Wir fordern, das Qualitätssiegel Berufliche Orientierung Sachsen als Anerkennung exzellenter BO-Arbeit zu stärken. Zukünftig soll mit der Verleihung des Siegels an eine Schule eine jährliche finanzielle Förderung von 1000€ einhergehen, die erst mit der Aberkennung des Siegels endet. Die Gelder können von der Schule sowohl für Maßnahmen Beruflicher Orientierung als auch für Projekte zur Gestaltung des Schullebens abgerufen werden. Als einmalige Prämie wird bei der erstmaligen Verleihung des Siegels zudem ein Betrag von 500€ ausgezahlt.

BO-Konzept und -Team

Jede Schule arbeitet mit unterschiedlichen Voraussetzungen und in einem unterschiedlichen Umfeld. Daraus resultieren unterschiedliche Möglichkeiten und Angebote, die jede Schule für ihre BO-Arbeit vorfindet. Zudem gehört es zum schulischen Alltag, dass eine Vielzahl von Beteiligten an einem Thema arbeiten und entsprechender Koordinierung bedürfen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, schulische BO-Arbeit konzeptionell und strukturell zu untersetzen. Wir befürworten daher die Verpflichtung, dass jede Schule ein Konzept zur Beruflichen Orientierung vorzuhalten hat, welches Schulische und Außerschulische Aspekte und Angebote zu einer Gesamtstrategie bündelt. Wir fordern ergänzend dazu, an jeder Schule ein BO-Team aufzustellen, das aus je einem Vertreter der Schüler, Lehrer sowie der Schulleitung besteht und um den Praxisberater erweitert wird, an Oberschulen, Förderschulen und allgemeinbildenden Gymnasien wird zusätzlich noch ein Vertreter der Eltern eingebunden. Dieses Team soll regelmäßig einerseits das BO-Konzept der Schule überprüfen und die schulische BO-Arbeit evaluieren, andererseits die Übersicht über außerschulische Angebote behalten und somit auch Beschlussfassungen in der Schulkonferenz vorbereiten. Wir wollen es den Schulen dabei freistellen, wie sie das Team in die bisherigen Mitwirkungs- und Arbeitsstrukturen integrieren.

Kategorien: 47. LDK, Berufliche Orientierung, beschlossen: 2018, Leitantrag