Mental Health (55-01)

Der LandesSchülerRat Sachsen spricht sich für die Förderung der Bildung im Bereich „Mental Health“ aus.

Schulsozialarbeit und Schulpsychologie 

Der LandesSchülerRat Sachsen fordert, dass jede Schule mit einer Vollzeitstelle Schulsozialarbeit pro 300 Schüler*innen, mindestens aber mit einer Vollzeitstelle Schulsozialarbeit ausgestattet wird. Die Anwesenheitszeiten sind dabei im Schulhaus auszuhängen. Zusätzlich unterstützt eine Schulpsychologie die Arbeit der Schulsozialarbeit. Die Schulpsychologie darf maximal fünf Schulen gleichzeitig betreuen, um Überarbeitung vorzubeugen und Vernetzung der Schulen untereinander zu begünstigen. Die Schulpsychologie der Schule muss feste Sprechzeiten für die Schüler*innen anbieten. Darüber hinaus muss sachsenweit ausreichend Schulpsychologie für die Arbeit in Kriseninterventionsteams verfügbar sein.

Strukturell benachteiligte Schulen sollen sowohl bei Schulsozialarbeit als auch bei Schulpsychologie besonders in den Blick genommen werden und entsprechend einen Anspruch auf zusätzliches Personal haben.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit sowie der Schulpsychologie stellt der Freistaat Sachsen hauptverantwortlich sicher. Darüber hinaus soll die Finanzierung durch einen gemeinsamen Etat von Land, Kommune und mit Unterstützung durch Bundesmittel erfolgen. Das aktuelle Landesprogramm Schulsozialarbeit ist entsprechend weiterzuentwickeln. Dabei sind alle Schularten in der Förderung gleichgestellt. Ausnahme bilden hierbei strukturell benachteiligte Schulen. Diese sollen über das Maß gefördert werden.

Der Schulsozialarbeit soll auf dem Schulgelände der Schule je ein eigenes Büro zur Verfügung gestellt werden, welches groß genug für persönliche Gespräche ist. Des Weiteren muss es Maßnahmen geben, die einer Überlastung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie vorbeugen. 

Die Arbeit der Schulsozialarbeit soll überwiegend auf den individuellen Problemen der Schüler*innen unabhängig von ihrer Klassenstufe liegen. Dafür muss an jeder Schule die Möglichkeit einer Sprechstunde bei der Schulsozialarbeit oder der Schulpsychologie geben. Des Weiteren soll es zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören, als Ansprechperson zur Konfliktlösung zur Verfügung zu stehen. Außerdem werden Präventionsangebote zu verschiedenen Themen durch die Schulsozialarbeit gestellt. Zur Durchführung dieser Präventionsmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit Streetworker*innen und gemeinnützigen Organisationen erwünscht. 

Bei Bedarf sollen Klassenleitungsstunden von der Schulsozialarbeit begleitet werden, um Problemlagen aufzudecken und direkt Unterstützung leisten zu können. Eine Zusammenarbeit mit den möglichen Streitschlichter*innen der Schule ist sinnvoll. 

Um mehr Transparenz über die Tätigkeiten der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologie zu schaffen, sollen alle Schüler*innen über die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser aufgeklärt werden.

Bezüglich der Einstellung der Schulsozialarbeit muss die Stellungnahme des Schüler*innenrats eingeholt werden. Damit dieser Stellungnahme eine fundierte Grundlage gegeben werden kann, muss sich die vorgeschlagene Schulsozialarbeit im Rahmen einer Sitzung des Schüler*innenrat vorstellen.

Lehrplanänderungen 

Im Lehrplan müssen psychische Probleme und Erkrankungen fächerübergreifend stärker verankert werden. Dabei sollten Schüler*innen intensiv über psychische Krankheiten aufgeklärt werden. Insbesondere sollen vorbeugende Maßnahmen, Früherkennung und Hilfsangebote im Fall von psychischen Erkrankungen thematisiert werden. 

Ebenso sind regelmäßige Präventionsveranstaltungen zum Thema Mental Health notwendig, um das Thema angemessen im Unterricht zu behandeln. Diese können dabei Themen wie Leistungsdruck, Stress o. Ä. behandeln. Dabei sollte aktiv auf die Wünsche der Schüler*innen bezüglich der Themen und Durchführung eingegangen werden. 

Die Kompetenz „Glück“ soll fächerübergreifend in den Lehrplan aufgenommen werden. Dabei sollen besonders die persönliche Entfaltung und die Bewältigung von Frustration im schulischen und emotionalen Kontext im Vordergrund stehen. Weitere Themen sollen Sinnfindung, Geborgenheit, soziale Beziehungen, selbstbestimmtes Handeln und Selbstakzeptanz sein. Die Schüler*innen lernen, klare Ziele zu entwickeln und ihre Schwächen und Stärken selbst zu reflektieren. Diese Kompetenzen sind unter anderem für die berufliche Laufbahn notwendig. Durch die im Thema „Glück“ vermittelten Inhalte können die Schüler*innen durch verschiedene Methoden den alltäglichen Stress besser bewältigen und Stress vor Leistungskontrollen senken. Besonders hervorgehoben werden sollen die Kompetenzen aus dem Bereich „Glück“ in den Fächern Religion, Ethik, Deutsch und Sport. In Religion, Ethik und Deutsch soll das schon vorhandene Lernfeld Glück ausgeweitet werden und die neuen Aspekte ebenfalls behandeln. Im Sportunterricht sollen sich die Schüler*innen mit sportlichen Bewältigungsstrategien auseinandersetzen. Die Lehrkräfte müssen eine passende Ausbildung im Studium oder durch Weiterbildungen erhalten. Ihre Ausbildung soll sich am Konzept von Ernst Fritz-Schubert orientieren. 

Die Vermittlung des Themas Mental Health ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die kein Fach allein bewältigen kann. Daher soll dieses Thema bewusst in verschiedenen Fächern aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Zusammen mit zusätzlichen Präventionsangeboten kann so eine Aufklärung für alle Schüler*innen gelingen. Die Kompetenzen Glück und Mental Health sollen dabei auch als Teil des Fachs „Lernen lernen“ betrachtet werden. 

Zusätzlich zur Verankerung im Lehrplan soll eine Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Projekt „Mind Matters“ angestrebt werden. 

Lehrkräfteaus- und fortbildung 

Schon in der Lehrkräfteausbildung an der Universität müssen Sensibilisierung und Umgang mit psychischen Problemen und Stress, mit verstärktem Fokus auf Jugendliche und häufig auftretende Probleme im Raum Schule, Lehrinhalt sein.

Der LandesSchülerRat Sachsen fordert, dass Lehrkräfte für mentale psychische Probleme von Schüler*innen sensibilisiert werden. Dazu sollten die Thematiken „Sensibilisierung für psychische Probleme der Schüler*innen“ sowie „psychische Probleme allgemein“ in den verpflichtenden Fortbildungskatalog für Lehrkräfte aufgenommen werden.

Diese Fortbildungen sollen folgende Inhalte haben:

  • Sensibilisierung für Mobbing und psychische Probleme
  • Fachgerechter Umgang und Unterstützung von Schüler*innen mit psychischen 
  • Problemen Schüler*innen altersgerecht über psychische Probleme aufklären
  • koordiniertes und stressfreies Lehren

Die Finanzmittel für diese Weiterbildungen stellt der Freistaat Sachsen. Eine Zusammenarbeit mit externen Expert*innen ist erwünscht.

Auch soll es gemeinsame Workshops für Lehrkräfte und Schüler*innen geben, mit dem Fokus, die Kommunikation untereinander zu verbessern und so ein besseres Miteinander und ein angenehmes Schulklima schaffen.

Die Lehrkräfte müssen den Schüler*innen vorbeugende Maßnahmen im Umgang mit psychischen Problemen vermitteln können. Des Weiteren müssen sie in der Lage sein, psychische Probleme bei Schüler*innen zu erkennen, Hilfe zu leisten oder zu vermitteln.

Fazit 

Der LandesSchülerRat Sachsen fordert, dass das Thema Mental Health an Schulen stärker priorisiert wird. Psychische Krankheiten und mentale Probleme sind längst in den Schulen angekommen und nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ein drängendes Thema. hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden.

Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 48-15, 51-05, 52-17, 53-04, 53-10, 52-11, 51-10

Kategorien: 55. LDK, beschlossen: 2024, Leitbeschlüsse