Rahmenbedingungen
Kinder und Jugendliche, die nach Sachsen kommen und kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen, müssen so schnell wie möglich einen Schulplatz erhalten. Das Recht auf Bildung steht ihnen nicht nur gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zu, gemäß der in Deutschland geltenden Schulpflicht, haben sie Anspruch auf einen Schulplatz. Darüber hinaus ist der Kontakt zu Gleichaltrigen ein wichtiger Schritt bei der Integration. Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass Schüler:innen, die in DaZ unterrichtet werden müssen, sehr lange auf einen Schulplatz warten.
Schüler:innen mit keinen oder wenig Deutschkenntnissen müssen so schnell wie möglich einen Schulplatz erhalten. Bei der Schulnetzplanung müssen diese Plätze entsprechend beachtet und auch kleine Puffer für unvorhersehbare Ereignisse gelassen werden. Die Schüler:innen sollen außerdem auch an weiterführenden Schulen möglichst wohnortnah zur Schule gehen, um direkt ins soziale Umfeld eingebunden zu werden.
Aktuell sind DaZ-Klassen/-Gruppen vor allem an Grund- und Oberschulen eingerichtet. Um leistungsstärkere Schüler:innen zu fördern und ihnen einen guten Schulabschluss zu gewährleisten, müssen verstärkt DaZ-Klassen/-Gruppen an Gymnasien eingerichtet werden. An beruflichen Gymnasien, Fachoberschulen und in der sonstigen schulisch-beruflichen Bildung muss es mehr Förderangebote für Schüler:innen geben, die wenig Deutsch sprechen. DaZ-Förderung darf mit dem Wechsel von der Oberschule oder dem Gymnasium nicht enden. Diese Angebote müssen direkt mit Schule und dem sonstigen Unterricht verbunden sein, um die Schüler:innen individuell und in Einklang mit ihrem sonstigen Unterricht zu unterstützen.
Die DaZ-Staffelung
Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Um Schüler:innen mit Deutsch als Zweitsprache bestmöglich zu fördern, braucht es eine landesweit strukturierte, aber individuell angepasste Sprachförderung. Diese muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Lernenden orientieren und darf nicht durch starre Strukturen gebremst werden.
Die Staffelung in die DaZ-Stufen 1 bis 3 ist grundsätzlich sinnvoll, sollte sich jedoch nicht an Schuljahren, sondern am individuellen Lernfortschritt orientieren. Sprachentwicklung verläuft bei jedem Kind unterschiedlich schnell. Eine pauschale Zuweisung über mehrere Schuljahre hinweg behindert daher gezielte Förderung. Besonders die derzeitige Praxis, Schüler:innen für ein ganzes Jahr in der DaZ-1-Stufe zu belassen, wirkt hemmend. Wer über Monate kaum Kontakt zu deutschsprachigen Mitschüler:innen hat, erwirbt Sprache langsamer und bleibt der Schulgemeinschaft länger ausgeschlossen. Bereits in der DaZ-1-Phase sollen Schüler:innen deshalb am Englischunterricht sowie an Fächern wie Kunst, Musik oder Sport teilnehmen können. Diese Fächer bieten nicht nur niedrigschwellige Sprachanlässe, sondern fördern durch nonverbale Ausdrucksformen Selbstbewusstsein, Gemeinschaftssinn und den frühen Austausch mit deutschsprachigen Schüler:innen.
Ein weiterer zentraler Aspekt gelingender Integration ist die bewusste Gestaltung des Übergangs von DaZ-Schüler:innen in die Regelklasse. Dieser Schritt darf nicht stillschweigend oder beiläufig erfolgen, sondern sollte im Rahmen eines offenen und begleiteten Gesprächs mit der gesamten Klasse stattfinden. Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Integrationsassistenz sollten diesen Prozess gemeinsam gestalten, um die Mitschüler:innen für die Situation und die Herausforderungen der neu hinzukommenden Schüler:innen zu sensibilisieren. Nur wenn Verständnis, Offenheit und gegenseitiger Respekt aktiv gefördert werden, kann echte Integration entstehen. Eine solche Willkommenskultur trägt entscheidend dazu bei, dass DaZ-Schüler:innen nicht als „Gäste“, sondern als vollwertige Mitglieder der Klassengemeinschaft wahrgenommen werden.
Genauso, wie es keine Mindestzeit in einer DaZ-Etappe geben darf, darf auch die Zeit in DaZ-3 nicht zeitlich beschränkt werden. Die Schüler:innen müssen bedarfsgerecht bis ans Ende ihrer Schullaufbahn unterstützt und gefördert werden.
Nachteilsausgleich
Schüler:innen, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, sollen analog zu bestehenden Regelungen für Schüler:innen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche LRS einen rechtlich gleichwertigen Nachteilsausgleich erhalten. Auch außerhalb einer DaZ-Klasse müssen Lernende die Möglichkeit haben, ihre sprachlichen Herausforderungen im Leistungsbewertungssystem fair berücksichtigt zu sehen. Hierfür soll ein standardisierter Sprachkompetenztest entwickelt werden, der objektiv den individuellen Förderbedarf erfasst und eine rechtssichere Grundlage für den Nachteilsausgleich schafft.
Schule als Gemeinschaft
Schulen tragen eine zentrale Verantwortung für gelingende Integration. Erfolgreiche Sprachförderung setzt eine Schulgemeinschaft voraus, die Begegnung ermöglicht, Vielfalt wertschätzt und Ausgrenzung aktiv verhindert. Dafür braucht es ganzheitliche Schulkonzepte, die Integration als gemeinsame Aufgabe aller verstehen. Schulen sollen hierbei durch ausgebildete Integrationsassistenzen unterstützt werden, die Schüler:innen sprachlich und sozialpädagogisch begleiten. Diese Fachkräfte entlasten als Teil der multiprofessionellen Teams zugleich Lehrkräfte und Schulleitungen indem sie Brücken zwischen Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften schlagen.
Besondere Aufmerksamkeit muss den zunehmenden Fällen von Mobbing gegen DaZ-Schüler:innen gelten. Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund sprachlicher oder kultureller Unterschiede zerstören das Vertrauen in die Schulgemeinschaft, führen zu Angst, Rückzug und Lernhemmungen und verhindern so eine erfolgreiche Integration. Wer in der Schule Ablehnung erfährt, verliert den Mut, die neue Sprache aktiv zu nutzen, vermeidet soziale Kontakte und verfestigt damit sprachliche Barrieren. Mobbing wirkt somit nicht nur psychisch belastend, sondern hemmt unmittelbar den Erwerb von Sprachkompetenz und Teilhabe.
Um dem entgegenzuwirken, braucht es eine engere Verzahnung von Integrationshilfe und Schulsozialarbeit. Integrationsassistenzen sollen nicht nur sprachlich unterstützen, sondern auch präventiv und vermittelnd in Konfliktsituationen wirken. Schulsozialarbeit muss gestärkt werden, um Aufklärungsarbeit zu leisten, Betroffene zu begleiten und gemeinsam mit Lehrkräften eine Kultur des Respekts zu fördern. Schulen benötigen klare Konzepte zur Antidiskriminierung, zur Sensibilisierung von Klassen und zum Aufbau von Vertrauensstrukturen, damit kein Kind aufgrund seiner Herkunft oder Sprache ausgeschlossen wird.
Ganztagsangebote (GTA)
Teilhabe gelingt nicht nur im Unterricht, sondern auch im gemeinsamen Freizeit- und Schulalltag. Ganztagsangebote müssen daher uneingeschränkt für DaZ-Schüler:innen zugänglich sein. Schulen sollen aktiv dafür sorgen, dass auch diese Schüler:innen von Beginn an über das GTA-Angebot informiert werden und gezielt ermutigt werden, daran teilzunehmen.
Besonders gemeinschaftsstiftende und sprachfördernde Angebote tragen wesentlich zur Integration bei. Diese Formate schaffen Räume der Begegnung, in denen Sprachbarrieren spielerisch abgebaut und gegenseitiges Verständnis aufgebaut werden können. So entsteht eine Schulkultur, in der DaZ-Schüler:innen nicht nur lernen, sondern dazugehören.
Schüler:innenvertretung
Demokratische Teilhabe beginnt in der Schule. Daher müssen DaZ-Schüler:innen auch in der Schülervertretung strukturell mitgedacht und rechtlich verankert werden. Die Verordnung über Schülervertretungen soll dahingehend ergänzt werden, „dass DaZ-Klassen offiziell als eigene Klassen im Sinne der sächsischen Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) gelten, damit sie ihre Vertreter:innen wählen und in allen Mitbestimmungsgremien vertreten sein können.“
Eine funktionierende SV-Arbeit mit DaZ-Klassen bedeutet, dass Sprachbarrieren aktiv abgebaut werden: durch zweisprachige Informationsangebote, Patenschaften mit Regelklassen, Dolmetschunterstützung bei Sitzungen oder niedrigschwellige Austauschformate wie gemeinsame Projekte. So können auch Schüler:innen mit geringen Deutschkenntnissen ihre Interessen vertreten, Verantwortung übernehmen und demokratische Prozesse kennenlernen. Eine inklusive Schüler:innenvertretung stärkt das Gemeinschaftsgefühl und vermittelt zugleich die Grundwerte von Demokratie und Teilhabe.
Aufhebungsbestimmungen
Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 48-05