Längeres gemeinsames Lernen (58-03)

I. Grundverständnis

Während Sachsen in der PISA-Studie oder beim IQB-Bildungsstandard im deutschlandweiten Vergleich gut abschneidet, ist hier die Bildungsgerechtigkeit besonders miserabel. Wiederholend stellen verschiedene Bildungsstudien fest, dass die Schüler:innen Sachsens noch ungerechter behandelt werden als in den anderen Bundesländern oder im internationalen Vergleich. Dabei entscheidet die Schullaufbahn über große Teile der Zukunft der Schüler:innen – egal ob es um die Zeit direkt danach geht oder schon die Entscheidung, ob die Schüler:innen ein Abitur ablegen oder nicht.

Die Bildungsstudien stellen auch immer wieder fest, dass es einen zentralen Aspekt gibt, wie man der Bildungsungerechtigkeit begegnen kann – längeres gemeinsames Lernen. Länger gemeinsam zu lernen, ermöglicht Schüler:innen ihre Stärken und Potenziale unabhängig von sozialer Herkunft, Lernvoraussetzungen oder Entwicklungstempo zu entfalten. Die Klassengemeinschaft wird durch die lange Zeit gemeinsam gestärkt und es können sich tiefgreifende und langanhaltende Freundschaft und Lernpartner:innenschaften bilden. Das sächsische Bildungssystem muss Bildungsgerechtigkeit und soziale Durchlässigkeit als zentrale Ziele beim längeren gemeinsamen Lernen als grundsätzliche Ziele anerkennen und umsetzen.

Dazu gehört auch das in Sachsen bestehende System des gegliederten Schulsystems und insbesondere der frühen Selektion zu hinterfragen, um sowohl Chancen als auch Herausforderungen gegeneinander abzuwiegen und ein möglichst gerechtes System zu schaffen. Es gibt bereits einige Schulen die Modelle gemeinsamen Lernens erfolgreich erproben und gute Ergebnisse erzielen. Jedoch bestehen weiterhin strukturelle und organisatorische Hürden, die eine flächendeckende Umsetzung solcher Modelle erschweren. Gleichzeitig bietet das sächsische Bildungssystem großes Potenzial, neue Wege zu gehen und bewährte Strukturen weiterzuentwickeln, insbesondere seit der Schaffung der Schulform der „Gemeinschaftsschule“.

Der LandesSchülerRat Sachsen fordert daher, das längere gemeinsame Lernen gezielt zu stärken und die flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschule zu ermöglichen, um die Weiterentwicklung zu einem chancengerechteren und inklusiveren Bildungssystem, das allen Schüler:innen die bestmögliche individuelle Förderung vollständig umzusetzen.

II. Ausbau von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus

A. Strukturelle Rahmenbedingungen verbessern und Anreize schaffen

Um längeres gemeinsames Lernen für alle Schüler:innen in Sachsen zu ermöglichen, müssen mehr Gemeinschaftsschulen (GMS) und Oberschulen Plus (OS+) in Sachsen gegründet werden – sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft. Die Gründungshürden für beide Schulformen müssen gesenkt und die Schulform für Lehrkräfte sowie Schüler:innen attraktiv gemacht werden. Dafür müssen vor allem die rechtlichen Grundlagen für GMS und OS+ angepasst werden.

Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus sollen überall in Sachsen gegründet werden können. Die Einrichtung einer OS+ darf sich nicht auf den ländlichen Raum beschränken, sondern soll auch in Ober- und Mittelzentren möglich sein. Es müssen zahlreiche GMS und OS+ in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet werden, um allen Schüler:innen unabhängig um sozioökonomischen Hintergrund die Möglichkeit zu geben, nicht im gegliederten Schulsystem zu lernen.

Umwidmungen oder Schulzusammenschlüsse von ländlich gelegeneren Schulen zu GMS/OS+ können kleinere Schulstandorte sichern und durch flexible Lösungen lange Schulwege vermeiden. Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus sollen nicht an eine Mindest- oder Maximalanzahl der Zügigkeit gebunden sein. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Schule nicht zu groß wird und das Konzept des gemeinsamen Lernens und einer aktiven Schulgemeinschaft erhalten werden kann. An Gemeinschaftsschulen soll die Schule für die gymnasiale Oberstufe mit nahgelegenen Gymnasien kooperieren, um eine Vielfalt in der Kurswahl zu gewährleisten.

Für Gemeinschaftsschulen muss ein separater Lehrplan entwickelt werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass nicht durch frühe Entscheidungen im Bildungsweg schon der Schulabschluss entschieden wird und dass Binnendifferenziert gearbeitet werden kann.

Schulzusammenschlüsse und Umwidmungen zu GMS/OS+ sollen sowohl für die Schulen als auch für die Kommunen attraktiv werden. Kommunen und Schulen sollen vom Freistaat gezielt (finanzielle) Anreize und Unterstützung bekommen, wenn sie diese Schulformen einrichten wollen. Auf der Schulebene ist es außerdem wichtig, dass durch die Zusammenschlüsse die Schulleitungen nicht neu ausgeschrieben werden, sondern alle Schulleitungen weiter an der Schule bleiben können und sie im Schulbetrieb so agieren können, wie es aktuell z. B. Außenstellenleitungen tun. Für die Schulen selbst darf die Umwidmung nicht zum Minusgeschäft werden. Vor allem GMS/OS+ in freier Trägerschaft müssen entsprechend ihren Bedarfen finanziell vom Freistaat unterstützt werden.

Auch in der Gesellschaft müssen die Vorteile des längeren Gemeinsame Lernens ankommen. Vor allem Eltern, aber auch KiTa-Personal oder anderweitig beratend tätige Personen, müssen über das Konzept der Gemeinschaftsschulen informiert werden. Dafür bedarf es Informationsangeboten und Kampagnen durch den Freistaat Sachsen und die Schulträger.

B. Inhalte und pädagogische Konzepte weiterentwickeln

Gemeinschaftsschulen funktionieren nur, wenn sie neue pädagogische und fachliche Konzepte umsetzen. Ein Festhalten an Frontalunterricht und starren Klassenstrukturen verhindert differenziertes und echtes gemeinschaftliches Lernen.

Klassen- und stufenübergreifendes Lernen, fächerübergreifender Unterricht und verschiedene Methoden des eigenverantwortlichen Lernens sind zukunftsgerichtete Lernkonzepte, die gemeinsames Lernen stärken.

Um echtes gemeinsames Lernen bis zum Schulabschluss zu garantieren, muss ein einheitlicher Fächerkanon unabhängig vom angestrebten Schulabschluss erarbeitet werden. Um alle Schüler:innen entsprechend ihrer Ziele und Voraussetzungen zu unterrichten, muss dabei auf Binnendifferenzierung geachtet werden. Individuelles Fördern und Fordern muss zum Leitsatz werden. Die Durchlässigkeit innerhalb der Schule muss fortwährend erhalten bleiben, was beispielsweise durch Modelle wie Sprachmodule erreicht werden kann.

Darüber hinaus müssen sowohl Gemeinschaftsschulen als auch Oberschulen Plus inklusiv arbeiten und auch Förderschüler:innen verschiedener Förderschwerpunkte ermöglichen, an der Schule zu lernen und einen Schulabschluss zu erreichen. Ein entsprechender rechtlicher Rahmen muss geschaffen werden.

C. Lehrkräfteausbildung und Personal

Um Lehrkräfte adäquat auf das Unterrichten an Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus vorzubereiten, bedarf es neuen bzw. angepassten Lehramtsstudiengängen. Für Lehrkräfte, die schon Berufserfahrung haben, soll es Programme zur Umschulung bzw. intensiven Weiterbildung geben, um an diesen Schulformen unterrichten zu können. Das Unterrichten an diesen Schulformen muss insbesondere für Lehrkräfte attraktiv gemacht werden.

Um alle Schüler:innen dieser sehr diversen Schulformen bedarfsgerecht zu unterstützen, müssen insbesondere an Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus multiprofessionelle Teams eingesetzt werden. Vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit von inklusivem Lernen müssen die Schulen mit ausreichend Fachpersonal ausgestatte sein. Darüber hinaus soll die Schulsozialarbeit an der gesamten Schule bemessen werden. Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus, sollen wie alle anderen Schulformen auch einen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit haben.

III. Längeres gemeinsames Lernen im gegliederten Schulsystem

Das längere gemeinsame Lernen kann auch innerhalb des bestehenden gegliederten Schulsystems wirkungsvoll umgesetzt werden. Eine Möglichkeit besteht in der Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit bis zur sechsten Klasse, welches bereits in anderen Bundesländern positive Veränderungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit aufgezeigt haben. Durch ein späteres Ende der Grundschule erhalten Schüler:innen mehr Zeit, ihre individuellen Lernwege zu entwickeln, bevor eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn getroffen wird. Gleichzeitig soll es Ausnahmeregelungen geben, die einen früheren Übergang auf das Gymnasium bei entsprechender Eignung ermöglichen, wie es bereits in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Bereits in diesen ersten sechs Jahren soll eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Bildungsberatung stattfinden, um Schüler:innen und Eltern frühzeitig bei der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg zu unterstützen, aber gleichzeitig genug Zeit lassen, dass die Schüler:innen tatsächlich ihre Potenziale entfalten können und nicht zu früh kategorisiert werden.  

Darüber hinaus müssen Schulabschlüsse flexibler und individueller zugänglich werden. Auch nach dem Abschluss der Grundschule muss der Übergang zwischen den Schularten – insbesondere zwischen Oberschule und Gymnasium – in beide Richtungen einfacher und durchlässiger sein. Dieser Anspruch muss auch bei der Schulnetzplanung pädagogisch sinnvoll bedacht werden. Ein Schulwechsel darf nicht allein an formalen Voraussetzungen scheitern, sondern sollte auch aus pädagogischem Ermessen erfolgen können, wenn dies der Entwicklung der Schüler:innen dient.

Zudem braucht es eine stärkere Binnendifferenzierung im Unterricht, um unterschiedlichen Lernvoraussetzungen innerhalb einer Lerngruppe besser gerecht zu werden. Diese Binnendifferenzierung muss pädagogisch gut vor- und nachbegleitet sowie betreut werden. Durch eine gut organisierte Binnendiffernenzierung kann gemeinsames Lernen auch in heterogenen Klassen zu einer individuellen Förderung aller führen und den Teamgeist durch gegenseitige Unterstützung stärken.

IV. Fazit und Ausblick

Um das langfristige Ziel von tatsächlicher Bildungsgerechtigkeit im sächsischen Bildungssystem zu erreichen, ist längeres gemeinsames Lernen unabdingbar. Es ist ein zukunftsfähiges Modell, das die Grundlage schaffen kann und durch die Gemeinschaftsschulen bereits rechtlich verankert ist. Es trägt dazu bei, soziale Barrieren abzubauen, individuelle Lernwege zu fördern und den Übergang zwischen Schularten zu erleichtern.Der LandesSchülerRat Sachsen fordert daher das Sächsische Staatsministerium für Kultus, die Landespolitik und die Schulträger auf, konkrete Schritte zur Stärkung des längeren gemeinsamen Lernens einzuleiten, im Sinne des LandesSchülerRat Sachsen und damit im Sinne der Schüler:innen dieses Bundeslandes. Dazu gehören strukturelle Anpassungen, pädagogische Weiterentwicklungen und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen. Nur so kann ein Bildungssystem entstehen, das allen Schüler:innen faire Chancen auf ihren jeweils besten Bildungsweg bietet.

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