Bitte nicht abschalten – Wir digitalisieren noch! (57-01)

Einleitung

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und stellt auch für den Bildungsbereich eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft dar. Schulen müssen sich diesen Entwicklungen anpassen, um Schüler:innen bestmöglich auf die Anforderungen einer digitalisierten Welt vorzubereiten und auch dessen Möglichkeiten in der Schule anzuwenden. Dabei spielt Künstliche Intelligenz (KI) eine immer größere Rolle, da sie das Potenzial hat, den Unterricht zu revolutionieren und individuelle Lernprozesse gezielt zu unterstützen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für einen modernen, zukunftsorientierten Unterricht geschaffen werden müssen. Dazu gehören die Ausstattung der Schulen mit einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur, der Zugang zu digitalen Lernmitteln sowie die umfassende Schulung von Lehrkräften im Umgang mit neuen Technologien, einschließlich KI-gestützter Anwendungen. KI kann beispielsweise genutzt werden, um personalisierte Lernangebote zu erstellen, die auf die individuellen Stärken und Schwächen der Schüler:innen eingehen, oder um Lehrkräfte durch automatisierte Analysen von Lerndaten zu entlasten.

Unser Ziel ist es, die Potenziale der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz zu nutzen, um die Lernbedingungen zu verbessern, individuelle Fördermöglichkeiten zu erweitern und die Chancengleichheit zu stärken. Gleichzeitig müssen Schüler:innen darauf vorbereitet werden, KI-Systeme kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvoll einzusetzen. Ein innovatives und verantwortungsvolles Bildungssystem muss Schüler:innen darauf vorbereiten, kompetent, kritisch und verantwortungsvoll mit digitalen Medien sowie KI-Technologien umzugehen.

Hard- & Softwareausstattung

Ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung an Schulen ist die Bereitstellung moderner Hard- und Software. Eine umfassende und zukunftsorientierte Ausstattung ermöglicht es, den Unterricht an die Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft anzupassen und innovative Lernmethoden einzusetzen.

Generell lässt sich feststellen, dass an allen Schulen unterschiedliche Standards gelten. Teilweise liegt dies auch an unzeitgemäßen Herangehensweisen. Dies ist in ungenügenden Fortbildungen der Schüler:innen und Lehrkräfte im Bereich Medienkompetenz bzw. den richtigen Umgang mit Medien sowie auch fehlender informatischer Bildung begründet. Zudem kann dies auch oft an einer fehlenden Infrastruktur, wie z. B. WLAN-Ausstattung, liegen.

Wir fordern deshalb, dass alle Schulen mit einer gleichen Grundausstattung an leistungsfähigen Endgeräten wie z. B. Tablets, Laptops und interaktiven Whiteboards ausgerüstet werden. Darüber hinaus müssen Schulen Zugang zu didaktisch sinnvoller Software haben, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fächer und Altersgruppen abgestimmt ist.

Besonders wichtig ist es, dass diese Ausstattung regelmäßig aktualisiert und gewartet wird, um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Dazu bedarf es langfristiger Finanzierungsmodelle, die sicherstellen, dass Schulen nicht nur einmalig, sondern kontinuierlich mit moderner Technik versorgt werden. Zudem müssen datenschutzkonforme und benutzerfreundliche Softwarelösungen etabliert werden, die den sicheren Umgang mit digitalen Medien im Unterricht unterstützen und die Lehrkräfte in ihrer Arbeit entlasten. So können wir eine digitale Lernumgebung schaffen, die allen Schüler:innen optimale Voraussetzungen bietet.

Schüler:innen sollen außerdem die Möglichkeit haben, ihr eigenes Endgerät benutzen zu dürfen. Oftmals müssen diese nach Beendigung der Schulzeit die ausgeliehene Hardware zurückgeben und können somit nicht auf das Gelernte, im weiteren Verlauf ihres Lebens, zurückgreifen. Deshalb bedarf es einer Sicherung der Daten, die auch möglich gemacht werden muss. Inzwischen ist Open Source Software eine sinnvolle Alternative zu proprietären Programmen. Neben der Europäischen Union und dem Bund hat auch der Freistaat Sachsen die Vorteile von Open Source erkannt und eine „Open Source Strategie“ entwickelt. Dieser Grundgedanke muss weiter ausgebaut werden und auch in der Schule Anwendung finden. Das stärkt nicht nur die digitale Souveränität, sondern gewährt allen Schüler:innen eine Teilhabe, da Open Source Software im Vergleich zu proprietärer Software kostenfrei bzw. kostengünstig ist. Zudem lassen sich dadurch auch Anpassungen für den schulischen Fall ohne große Konzerne durchführen.

Darüber hinaus sollten Lehrkräfte verpflichtet werden, regelmäßig an Weiterbildungen zum Thema „Digitalisierung“ teilzunehmen. Häufig wird die Bedeutung solcher Fortbildungen unterschätzt, und die digitale Umsetzung im Unterricht stößt teilweise auf Ablehnung. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, ist es entscheidend, dass Schulen die notwendigen Ressourcen und moderne Technologien bereitstellen, um den Lehrkräften eine effektive und praxisnahe Weiterbildung zu ermöglichen.

Finanzierung

Die Umsetzung einer umfassenden Digitalisierung an Schulen erfordert eine solide und nachhaltige finanzielle Grundlage. Um eine zukunftsorientierte Lernumgebung zu schaffen, müssen ausreichende Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Beschaffung moderner Endgeräte und die kontinuierliche Weiterbildung von Lehrkräften bereitgestellt werden.

Wir fordern daher eine langfristige und verbindliche Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen, um die Digitalisierung im Bildungsbereich flächendeckend und nachhaltig voranzubringen. Dazu gehören Investitionen in leistungsstarke Internetverbindungen, die technische Wartung, der regelmäßige Austausch veralteter Geräte sowie umfassende Weiterbildungen und die Förderung digitaler Kompetenzen. Gleichzeitig ist es essenziell, gezielte Förderprogramme aufzulegen, um insbesondere benachteiligte Schulen und Regionen zu unterstützen. Nur durch eine gerechte und verlässliche Finanzierung kann gewährleistet werden, dass alle Schüler:innen gleichermaßen von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren und weder durch fehlende technische Ausstattung noch durch unzureichend vermittelte Kompetenzen benachteiligt werden.

Infrastruktur

Eine leistungsfähige und flächendeckende Infrastruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung im Schulbereich. Ohne eine stabile und schnelle Internetverbindung ist der Einsatz digitaler Medien und Lernmethoden im Unterricht kaum realisierbar. Wir betonen daher die dringende Notwendigkeit, alle Schulen mit einer hochmodernen Netzwerkinfrastruktur auszustatten. Dazu zählen der Ausbau von Glasfaseranschlüssen und die Einrichtung von zuverlässigen WLAN-Netzen in sämtlichen Unterrichtsräumen.

Ebenso müssen Serverkapazitäten und Cloud-Lösungen bereitgestellt werden, die den sicheren und datenschutzkonformen Zugriff auf digitale Lerninhalte ermöglichen. Die Infrastruktur muss so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen des modernen Schulalltags gerecht wird und auch zukünftige technologische Entwicklungen berücksichtigt. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und externen Dienstleistern erforderlich, um die Umsetzung effizient und nachhaltig zu gestalten. Nur mit einer robusten und zukunftsfähigen Infrastruktur können wir gewährleisten, dass digitale Bildung für alle Schüler:innen zugänglich und nutzbar ist.

Datenschutz

Mit der Digitalisierung gehen neue Aufgaben im Bereich des Datenschutzes einher. Lehrkräfte müssen im Umgang mit Datenschutz speziell geschult werden. Zudem soll der Freistaat datenschutzkonforme Anwendungen bereitstellen. Im Rahmen von wiederkehrenden Überprüfungen soll der Freistaat Sachsen Software, die den EU-Datenschutzanforderungen gerecht wird, in Form einer Softwareliste den Schulen bereitstellen. Software, die die Mindeststandards an den Datenschutz nicht erfüllt, ist in Schule dann nicht mehr einzusetzen. Dazu ist durch den Landesgesetzgeber eine entsprechende Eingriffsmöglichkeit durch die Schulaufsichtsbehörde zu schaffen, um so Missstände schnellstmöglich zu beseitigen.

Digitalisierung des Unterrichts

Wir sprechen uns für eine umfassende Modernisierung des Unterrichts aus. Dies umfasst die Ergänzung von Lehrmitteln durch Tablets oder Ultrabooks ab Klassenstufe 7. Schüler:innensoll dabei gestattet werden, die besagten Endgeräte selbst mitzubringen (bring your own device). Dennoch muss der Schulträger ausreichend moderne technische Geräte zur Verfügung stellen. Durch digitale Medien haben Schüler:innen und Lehrkräfte vor allem die Möglichkeit, (Offline-)Wörterbücher, (Offline-)Tafelwerke sowie Bücher, Atlanten und Arbeitshefte in elektronischer Form zu nutzen. Das hat zur Folge, dass die Schüler:innen täglich weniger Bücher, Blöcke und Schreibmaterialien mit sich führen müssen. Elektronische Endgeräte müssen ebenfalls für Leistungsermittlungen nutzbar sein.

Um Betrugsversuche vorzubeugen, müssen die Endgeräte einen Prüfungsmodus besitzen, welcher ohne Probleme aktiviert, aber nicht im Prüfungszeitraum deaktiviert werden kann.

Zudem sollte es an allen Schulen sachsenweit einheitliche Taschenrechner und Tafelwerke geben. Die Benutzung von Overheadprojektoren sollte zur Seltenheit werden, stattdessen sollen Tablets, Beamer oder auch interaktive Tafeln in den Vordergrund geraten.

Zentraler Login und angeschlossene Dienste

Wir sehen LernSax nicht mehr als zeitgemäße Plattform an. Auch das SMK hat während der Corona-Pandemie LernSax selbst nicht als Lernmanagementsysteme (LMS) bezeichnet und Moodle bzw. OPAL Schule als LMS für Schulen empfohlen. In Anbetracht der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Landschaft ist es unerlässlich, dass Schulen auf moderne und benutzerfreundliche Lösungen zurückgreifen.

Wir fordern, dass Schullogin weiterentwickelt und gefördert wird. Durch die Nutzung dieser einen zentralen Plattform ergeben sich aus unserer Sicht mehrere Vorteile:

  1. Da die Generierung der Zugangsdaten direkt in der Schulverwaltungssoftware SaxSVS erfolgt, haben alle Schüler:innen während ihrer gesamten Schullaufbahn einen einzigen Login für die Schule. Die Ausgabe der Logindaten an Schüler:innen soll dabei spätestens in der fünften Klasse erfolgen. Dies fördert nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern auch die digitale Kompetenz der Schüler:innen von Anfang an.
  2. An Schullogin können schnell neue Dienste angeschlossen werden. Die Nutzung von Open-Source-Lösungen muss dabei weiterhin im Vordergrund stehen. Dies garantiert nicht nur Kostenersparnis, sondern auch Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Bildungsbedürfnisse.
  3. Durch den Anschluss von Schullogin an VIDIS, dem Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen, welcher durch die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer eine einheitliche digitale föderale Bildungsinfrastruktur bereitstellt, können über VIDIS/Schullogin bereits jetzt weitere Bildungsangebote genutzt werden. Ziel muss es sein, dass Bildungsanbieter wie Schulbuchverlage, digitale Klassen- und Notenbücher oder eLearning-Module VIDIS als SSO anbieten. Somit wird eine nahtlose Integration von Lernressourcen innerhalb der Plattform ermöglicht.
  4. Durch die zentrale Erstellung der Accounts in SaxSVS reduziert sich der Verwaltungsaufwand an Schulen, da Schullogin Schulaustritte oder -wechsel sowie die Versetzung in die nächsthöhere Klasse bereits von Grund auf berücksichtigt wurde. Somit wird eine nahtlose Integration von Lernressourcen innerhalb der Plattform ermöglicht.

An Schullogin sind bis spätestens Ende 2026 folgende Dienste angeschlossen und durch Schüler:innen (mit)nutzbar:

  1. Noten- und Klassenbuch, welches auch durch Schüler:innen eingesehen werden kann. Dabei sind Dienste zu nutzen, die Noten- und Klassenbuch in einer Anwendung bündeln, in Sachsen entwickelt werden, Zugriffsrechte auch für Schüler:innen vorsehen und über eine mobile App verfügen, wie es bspw. bei beste.schule der Fall ist.
  2. KI-Lernplattform, um eine datenschutzkonforme und für die jeweilige Altersgruppe entsprechende Einführung in künstliche Intelligenz zu erhalten.
  3. eLearning-Module, welche es Schüler:innen ermöglichen, zeit- und ortsunabhängig Lerninhalte zu wiederholen, zu festigen oder zu vertiefen. Mit dieser Flexibilität steht individuelles Lernen im Vordergrund und trägt zur Selbstständigkeit der Schüler:innen bei.

Darüber hinaus sollen Dienste angeschlossen werden, die Lehrkräfte und Schulverwaltung bei ihrer Arbeit unterstützen, wie es in der Handlungsempfehlung 3.1 des Expertenrats »Steuerung« im Rahmen des Projektes Bildungsland Sachsen 2030 gefordert wird. Weiterhin soll es einen Marktplatz für Lehrkräfte geben, auf dem sie ihre OPAL- bzw. Moodle-Kurse zur kostenfreien Distribution anbieten können und somit einen wertvollen Austausch von Lehrmaterialien fördern.
Lehrkräfte sollen bereits in der wissenschaftlichen Ausbildung verpflichtend mit Schullogin arbeiten, um Schullogin sowie die angeschlossenen Dienste im späteren Arbeitsalltag besser nutzen zu können. Jährlich sind Lehrkräfte zu einzelnen Diensten und deren Neuerungen fortzubilden. Zudem kann bspw. ein Mentoring-Programm für Lehrkräfte ergänzend eingesetzt werden, um den Übergang zur Nutzung digitaler Plattformen reibungslos zu gestalten.

Unterrichtsfächer

Digitale Medien spielen nicht nur im Informatikunterricht, sondern in jedem Unterrichtsfach eine große Rolle. In technischen Fächern, wie Physik, ist durch die Nutzung von elektronischen Endgeräten die Erstellung von Modellen möglich, die dazu beitragen, den gelernten Stoff besser zu verstehen. Der Einsatz technologischer Innovationen im Unterricht ist nicht nur für einzelne Fächer sinnvoll, sondern bietet in jedem Fachbereich Vorteile.

Weiterhin soll im Kontext des fächerübergreifenden Unterrichts Medienbildung geschehen. Der Informatikunterricht muss modern und zeitgemäß gestaltet werden. Dafür ist es nicht ausreichend, ein neueres Betriebssystem oder Office-Paket zu installieren, es ist wichtig, den Schüler:innen technische Innovationen so schnell wie möglich zu präsentieren und sie damit arbeiten zu lassen. Eine wichtige Schlüsselkompetenz stellt dabei die Fähigkeit des Programmierens dar.

Wir fordern deshalb die zentrale Verankerung der modernsten Programmiersprachen als Lehrplaninhalte sowie deren Bezug zu modernen Innovationen. Der Informatikunterricht ist der Schlüssel, um dieses Ziel zu erreichen. Er kann die Grundbausteine legen, um Schüler:innen zu zeigen, wie wichtig digitale Neuerungen sind und wie diese funktionieren. Dieser kann auch die Nutzung solcher Geräte in anderen Fächern vorbereiten, also als Bindeglied zwischen Wissen und Innovation fungieren. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass landesweit weborientierte Programmier-, Skript-, Auszeichnungssprachen im Informatikunterricht ab Klasse 8 in allen Schularten unterrichtet werden. Zudem soll der Informatikleistungskurs als naturwissenschaftliches Fach in der Sekundarstufe Zwei gelten.

Im Lehrplan Technik/Computer der Klassen 5 u. 6 am Gymnasium und an der Oberschule sind Änderungen vorzunehmen. Der Teil „Computer“ muss dabei den gleichen Umfang erhalten wie der „Technik“-Teil im Fach Technik/Computer.

Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte

Damit die Digitalisierung an Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann, ist die Fortbildung der Lehrkräfte von zentraler Bedeutung. Digitale Kompetenzen sind nicht nur für Schüler:innen, sondern auch für Lehrkräfte essenziell, um digitale Medien effektiv in den Unterricht zu integrieren und innovative Lehrmethoden zu entwickeln. Wir fordern daher umfangreiche, kontinuierliche und verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen, die Lehrkräfte gezielt im Umgang mit moderner Hard- und Software schulen und ihnen didaktische Konzepte für den Einsatz digitaler Werkzeuge vermitteln.
Die Fortbildungsangebote sollten praxisnah und vielfältig sein, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorkenntnissen der Lehrkräfte gerecht zu werden. Es ist entscheidend, dass diese Schulungen nicht als einmalige Veranstaltungen, sondern als fortlaufende Programme konzipiert werden, die neue technologische Entwicklungen aufgreifen und die Lehrkräfte auf dem aktuellen Stand halten. Zudem müssen Zeit und Ressourcen für diese Weiterbildungen eingeplant werden, damit Lehrkräfte die Möglichkeit haben, sich intensiv mit digitalen Methoden auseinanderzusetzen und diese sicher in den Schulalltag zu integrieren. Nur durch eine gezielte und umfassende Qualifizierung kann die digitale Transformation des Unterrichts nachhaltig gelingen.

Lernen und Lehren mit KI

KI hat sich in den letzten Jahren immer weiter verbessert und ist ein bedeutender Teil der gesellschaftlichen Mediennutzung geworden. Auch von Schüler:innen wird KI schon häufig für schulische Aufgaben verwendet – allerdings ohne klare und einheitliche Regelungen zur Nutzung im schulischen Kontext. Viele Lehrkräfte sind mit der Thematik überfordert, da sie nicht ausreichend über die Möglichkeiten und Risiken der Nutzung informiert sind.
Wir fordern einheitliche Regelungen zum Umgang mit KI, eine verstärkte Bildung über und mit KI, wobei vor allem Lehrkräfte inhaltlich geschult werden müssen.

Fortbildung der Lehrkräfte

Lehrkräfte müssen auf die Nutzung von KI im schulischen Kontext vorbereitet werden. Dafür benötigen sie grundlegende Kenntnisse über KI und ihren sinnvollen Einsatz im Unterricht.

Das SMK soll aus diesem Grund verpflichtende Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zum Thema KI zur Verfügung stellen. In diesem soll der geeignete Umgang mit KI, vor allem durch Schüler:innen, für z. B. schriftliche Leistungen, thematisiert werden. Außerdem sollen sie darin geschult werden, KI-Nutzung zu erkennen. Um einen einheitlichen Umgang mit KI an Schulen zu gewährleisten und Unterricht gemäß dem aktuellen Wissensstand sicherzustellen, soll das SMK alle zwei Jahre eine wissenschaftliche Handreichung zum Thema KI veröffentlichen, die sich auf den Einsatz von KI im schulischen Kontext fokussiert, einschließlich fachspezifischer Empfehlungen für die Nutzung im Unterricht.

Medienbildung in Bezug auf KI

In der Schule soll den Schüler:innen ein altersgerechter und adäquater Umgang mit KI beigebracht werden. Die grundsätzlichen Methoden zum Umgang mit KI sollen den Schüler:innen im Fach „Lernen lernen“ ab Klassenstufe 5 vermittelt werden. Dabei soll auf korrekte Anwendung, verschiedene Einsatzmöglichkeiten, die Angabe von KI als Quelle sowie Vor- und Nachteile von KI eingegangen werden. Die Funktionsweise künstlicher Intelligenzen soll im Informatikunterricht thematisiert werden. Zusätzlich sollen fachspezifische Anwendungen in den jeweiligen Fachbereichen gelehrt werden.

Durch einen Projekttag soll zudem das Verständnis für KI gefördert werden. Dieser soll mindestens einmal bis Klassenstufe 9 stattfinden. Der Projekttag soll vom SMK finanziert werden. Kooperationen mit externen Expert:innen sind dabei erstrebenswert. Inhalt des Projekttags sollte eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema KI sein. Dabei sind aktuelle Entwicklungen, verschiedene KI-Tools und ihre Einsatzmöglichkeiten ebenso wie eine Perspektive auf das kommende Berufsleben zu behandeln.

Lernen mit KI

Die Nutzung von KI durch die Schüler:innen setzt die Kenntnisse über die Funktionsweisen, Möglichkeiten und Risiken voraus. Deshalb sollte KI erst nach der Vermittlung der Grundkompetenzen im Unterricht eingesetzt werden. Grundsätzlich soll die Nutzung von KI das eigenständige Lernen der Schüler:innen unterstützen. Dabei ersetzt der Einsatz von KI Lehrkräfte nicht.

KI im Unterricht muss themen- und fachspezifisch sinnvoll eingesetzt werden. Dabei müssen in den individuellen Fächern die unterschiedlichen Anforderungen der Fachbereiche erfüllt werden.

Darüber hinaus soll das SMK zusätzlich zu den frei verfügbaren KI-Tools ein eigenes KI-Tool schaffen, welches speziell auf den Einsatz im schulischen Kontext angepasst ist und auf Datenschutz und Urheberrecht achtet.

Prüfungen & Leistungsbewertungen

Lehrkräfte sollen die Möglichkeit haben, in Leistungserbringungen KI als Hilfsmittel zuzulassen. Schüler:innen müssen bei der erlaubten Nutzung von KI als Hilfsmittel diese als Quelle nach den gültigen wissenschaftlichen Standards kenntlich machen.

Aufhebungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 47-07, 48-06, 48-08, 48-14, 49-11, 50-02, 52-03, 52-08, 53-14, 55-02

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