Bildung für alle! – Gerechtigkeit im Bildungssystem (57-04)

Der LSR setzt sich dafür ein,

dass durch die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit allen sächsischen Schüler:innen die gleichen Bildungschancen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes zukommen. Dafür müssen sowohl bei den vorhandenen Ressourcen als auch im Bildungssystem an sich Veränderungen vorgenommen werden, um das Ziel der Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen. Nur wenn das sächsische Bildungssystem gerecht ist, erfüllt es den Anspruch eines funktionierenden Bildungssystems, dass alle Schüler:innen gleich auf ein nachschulisches Leben vorbereitet. Um das zu erreichen, müssen alle Bereiche mitgedacht werden.

1. Sozioökonomischer Hintergrund

Der sozioökonomische Hintergrund liefert für die Schüler:innen den Ausgangspunkt ihrer schulischen Bildung. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass diese unmittelbaren Auswirkungen auf den Bildungserfolg der jeweiligen Schüler:innen hat.

Dabei müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden:

1.1 Familiäre und finanzielle Rahmenbedingungen

Die familiären und finanziellen Hintergründe der Schüler:innen beeinflussen unmittelbar die Leistungen der Schüler:innen. Kinder aus sozial schwächeren Haushalten sind dabei benachteiligt. Diese Problematik zeigt sich vor allem in fehlenden Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, der Abhängigkeit vom Bildungsstand der Eltern und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Letzteres bedingt entscheidend den Zugang zu Nachhilfeangeboten und außerschulischen Bildungsangeboten. Zukünftig dürfen familiäre und finanzielle Rahmenbedingungen keinen Einfluss auf die Bildungschancen der Schüler:innen haben.

1.2 Kulturelle und soziale Herausforderungen

Auch der kulturelle Hintergrund der Schüler:innen beeinflusst die schulische Bildung. Migrationserfahrungen und Sprachbarrieren brauchen entsprechende Unterstützungsangebote, um im Schulalltag vollständig folgen zu können. Formen von Diskriminierung, wie Rassismus, Sexismus, Extremismus, oder gesellschaftliche Vorurteile verschlechtern ebenso die Lernatmosphäre in der Schulgemeinschaft. Es besteht der grundsätzliche Bedarf, Angebote zu stärken, die sich mit einem vorurteilsfreien Umgang mit den verschiedenen kulturellen Hintergründen der Schüler:innen und ihrer Familien auseinandersetzen. Zukünftig dürfen kulturelle und soziale Herausforderungen keinen Einfluss auf die Bildungschancen der Schüler:innen haben.

1.3 Individuelle Lernvoraussetzungen

Neben den bereits beschriebenen Faktoren haben auch individuelle Lernvoraussetzungen, wie Lernschwächen, psychische Belastungen und (chronische) Erkrankungen, einen erheblichen Einfluss auf den Bildungserfolg. Dabei müssen besonders Lernschwächen und Krankheiten beachtet werden.

1.3.1 Lernnachteile und Nachteilsausgleiche

Bezüglich Lernnachteilen durch die Corona-Pandemie und den Lernschwächen Legasthenie und Dyskalkulie braucht es Nachteilsausgleiche.

1.3.1.1 Corona

Für die Feststellung der Notwendigkeit eines Corona-Ausgleichs sollen vom SMK regelmäßige Statusumfragen zum Lernstand der Schüler:innen durchgeführt werden. Ab dem Jahrgang, bei dem keine pandemiebedingten Nachteile mehr feststellbar sind, ist diese Regelung aufgehoben. Außerdem ist diese Regelung maximal bis zum letzten Jahrgang durchzuführen, der pandemiebedingten Schuleinschränkungen ausgesetzt war. Die Ausgleiche Prüfungszeitverlängerung und längere Zeiträume für Konsultation sind für alle Abschlussprüfungen aller weiterführenden Schulen weiterzuführen.

1.3.1.2 Legasthenie

Des Weiteren braucht es bei Schüler:innen mit Legasthenie einen größeren Zeitzuschlag bei der Bearbeitung von Aufgaben und Prüfungen. Außerdem soll bei der Antragstellung ein einmaliger Antrag ausreichen, um betroffenen Schüler:innen und deren Eltern keine unnötigen Hürden zu stellen.

1.3.1.3 Dyskalkulie

Das SMK muss sich für eine anerkannte Diagnosemöglichkeit einsetzen. Zusätzlich muss Dyskalkulie als Lernschwäche verbunden mit schulischen Nachteilsausgleichen gelten. Den Betroffenen müssen Übungsmittel zur Verfügung gestellt werden, welche an den Lernstand angepasst sind, um somit eine Sicherheit für Basiskompetenzen zu erlangen. Lehrkräfte müssen diesbezüglich sensibilisiert werden und wissen, wie sie in solchen Fällen handeln können. Vor allem soll der Fokus auf die Grundschule und auf die Orientierungsstufen gelegt werden, um zu erkennen, ob Dyskalkulie vorliegt. Schüler:innen müssen einen Nachteilsausgleich beantragen können und die Möglichkeit haben, an einem entwickelten Test teilnehmen zu können, damit die Fähigkeiten objektiv festgestellt werden können.

1.3.2 gesundheitliche Einschränkungen

Gesundheitliche Einschränkungen sind vielfältig, nicht für jede:n erkennbar und werden im Bildungssystem oft ignoriert. Jegliche gesundheitliche Einschränkung hat auch einen Einfluss auf den Lernerfolg und die Bildungsmöglichkeiten von betroffenen Schüler:innen. Dabei müssen im schulischen Kontext besonders Schüler:innen mit Neurodivergenz, psychischen Belastungen oder chronischen Erkrankungen beachtet werden. Jene stoßen immer wieder auf strukturelle Hürden, fehlende Unterstützung und mangelndes Verständnis.

Um dem entgegenzuwirken, braucht es entsprechende Ansprechpersonen im schulischen Kontext, die im Umgang mit jeglichen gesundheitlichen Einschränkungen von Schüler:innen sensibilisiert und fortgebildet sind. Der Zugang zu entsprechenden Unterstützungsangeboten muss vor allem für Schüler:innen entbürokratisiert werden. Auch bei der Gestaltung des Unterrichtstages, insbesondere bei der Gestaltung von Leistungserhebungen, müssen die individuellen Bedarfe geachtet werden.

1.4 Schüler:innenbezogene Aspekte

Die unterschiedlichen Hintergründe der Schüler:innen bedingen zwangsläufig individuelle Herausforderungen für die Schüler:innen. So können aus dem häuslichen Umfeld Belastungen einen Einfluss auf die schulische Bildung haben, wie es bspw. bei Überforderungen durch zu viel Verantwortung im häuslichen Umfeld der Fall ist. Alternativ können auch fehlende Unterstützungsangebote die Schüler:innen auf sich allein gestellt lassen. Bereits vorhandene Unterstützungsangebote müssen stärker an die betroffenen Schüler:innen herangetragen und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Fehlende Unterstützungsangebote müssen geschaffen werden. Nur diese können den Schüler:innen vergleichbare Chancen ermöglichen, in den gesellschaftlichen Ungleichheiten ausgeglichen werden.

2. Ressourcenausstattung

Um Bildung unabhängiger vom sozioökonomischen Hintergrund der Schüler:innen zu gestalten, braucht es zusätzliche finanzielle Investitionen in das sächsische Bildungssystem. Nur durch zusätzlich bereitgestellte Ressourcen können gesellschaftliche Ungleichheiten im schulischen Kontext ausgeglichen werden.

2.1 Infrastruktur & Finanzen

2.1.1 Kostenfreiheit

Eine Kostenfreiheit von Bildung ermöglicht den Schüler:innen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes die gleichen Chancen. Für die Übernahme der Kosten, die zurzeit auf die Familien ausgelagert sind, muss der Freistaat Sachsen aufkommen.

Zum einen müssen den Schüler:innen Lernmittel bereitgestellt werden. Dies muss neben den Lehrbüchern und Aufgabenheften, sämtliche Lektüren, Software und Lizenzen, technische Endgeräte und spezielle Arbeitsmittel umfassen, wie beispielsweise im Kunstunterricht benötigt werden. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass in jedem Schulgebäude alle benötigten Arbeitsmittel, wie Materialien oder Geräte, zu finden und nutzbar sind, die die Schüler:innen für die schulische Bildung benötigen.

Grundsätzlich müssen alle Lehrbücher, Aufgabenhefte, Atlanten, Tafelwerke und Formelsammlungen den Schüler:innen bereitgestellt werden. Vor allem im Zeitalter der Digitalisierung müssen Schüler:innen ohne den privaten Erwerb von zusätzlichen Lizenzen die Möglichkeit haben, die Arbeitsmittel digital einzusehen. Dafür soll durch das Staatsministerium für Kultus eine zentrale Plattform bereitgestellt werden, über diese die Schüler:innen ihren individuellen Zugriff zu den Arbeitsmitteln erhalten.

Zudem braucht es vor allem im Bereich der Exkursionen und Klassen-/Kursfahrten Unterstützungsangebote, um die Familien bei diesen kostenintensiven Angeboten zu entlasten. Für eintägige Exkursionen, Ausflügen und Veranstaltungen muss dabei der Grundsatz gelten, dass diese durch den Schulträger mit Unterstützung des Freistaates Sachsen finanziert werden müssen. Auch bei mehrtägigen Fahrten und besonders kostenintensiven Exkursionen müssen die Kosten übernommen werden.

Eine Differenzierung in Pflichtveranstaltungen und Freiwilligkeit darf dabei nicht als Lösungsansatz der Bildungsgerechtigkeit verstanden werden.

2.1.2 Technische Geräte und digitalisiertes Lernen

Die Digitalisierung und die schlechte Ausstattung der Schulen in diesem Bereich zeigt im besonderen Ausmaß Bildungsungerechtigkeiten auf. So ermöglichen Bring-your-own-device-Konzepte die mangelnden Ressourcen auszugleichen, verstärken jedoch zusätzlich den Unterschied in den Bildungschancen der Schüler:innen abhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes. Auch unterschiedliche Möglichkeiten von digitalen Endgeräten, oft in Abhängigkeit der Preisklasse, sind an dieser Stelle anzuführen. Daher braucht es eine 1:1-Ausstattung der Schüler:innen mit einem digitalen Endgerät durch den Schulträger. Zudem muss eine funktionierende und leistungsbereite digitale Infrastruktur mit WLAN, Computern o.Ä. an allen Schulen für die Schüler:innen zugänglich sein.

Zudem sollen durch den Schulträger allen Schüler:innen elektronische Wörterbücher und entsprechend ihres Schulabschlusses benötigte Taschenrechner zur Verfügung gestellt werden. Dabei wären weitgehend einheitliche Modelle wünschenswert.

Auch verschiedenste Software muss in diesem Rahmen beachtet werden. Grundsätzlich muss dabei gelten, dass Lehrkräfte nur Software voraussetzen, die entweder kostenlos ist oder durch den Schulträger bzw. den Freistaat Sachsen den Schüler:innen bereitgestellt wurde.

2.1.3 Lernraum Schule

Der Lernraum Schule liefert die Grundlage für ein Lernen, das unabhängig des häuslichen Umfelds ist. Damit die Schulen als solche zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen können, müssen die Schulgebäude eine entsprechende Ausstattung erhalten. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass in jedem Schulgebäude alle benötigten Arbeitsmittel, wie Materialien oder Geräte, zu finden und nutzbar sind, die die Schüler:innen für die schulische Bildung benötigten. Dies muss auch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen nach dem Unterricht umfassen, wie es beispielsweise in Schulbibliotheken möglich wäre.

2.1.4 Ländlicher Raum

Auch die Frage des Wohnorts hat einen Einfluss auf die Möglichkeiten von Bildung. So zeigen sich, bspw. durch unterschiedliche Angebote, unterschiedliche Chancen im städtischen und ländlichen Raum.

Die Schüler:innen im ländlichen Raum stehen im Vergleich zum städtischen Raum vor besonderen Herausforderungen. Hierzu gelten unter anderem längere Schulwege bei schlechterem ÖPNV, geringe Auswahl zwischen den Schularten, da nicht überall jede Schulart vorhanden ist und ein stärkerer Fachkräftemangel. Auch bei der geringeren Anzahl von schulischen und außerschulischen Angeboten und der schlechteren Infrastruktur im ländlichen Raum zeigt sich die Ungleichheit der Bildungschancen.

Es braucht daher ein Programm des Freistaates Sachsen, dass sich mit der Bildung im ländlichen Raum beschäftigt, in erster Linie alle besonderen Herausforderungen feststellt und anschließend diesen Tendenzen durch Investitionen entgegenwirkt. Ziel muss es sein, dass dadurch die Attraktivität des ländlichen Raumes gesteigert wird, was beispielsweise zu einem Anstieg der Anzahl von Lehrkräften im ländlichen Raum beitragen kann.

2.1.5 Mobilität

Die Finanzierung der Mobilität von Schüler:innen liegt zurzeit in der Verantwortung der Familien. Um dies zu überwinden, soll das sächsische Bildungsticket auf den gesamten sächsischen Regionalverkehr ausgeweitet werden. Das Ticket soll für alle Schüler:innen kostenlos sein. Darüber hinaus soll auch die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich sein. Alle Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie berufsbildenden Schulen sollen Anspruch auf das Bildungsticket haben. Die Beantragung des Tickets verbleibt beim Verkehrsverbund und auch die Geltungsdauer von täglich 24 Stunden und sieben Tagen die Woche soll erhalten bleiben.

2.1.6 Schulspeisung

Auch die Teilnahme an der Schulspeisung hat einen Einfluss auf den Schulalltag und die Teilhabe von Schüler:innen. Der Freistaat Sachsen muss Mittel zur Subventionierung und Kontrolle von Schulmahlzeiten auszubauen bzw. zur Verfügung stellen, um allen Schüler:innen den Zugang zum Schulessen zu ermöglichen.

Es muss gelten, dass alle Schüler:innen die Möglichkeit bekommen sollen, eine kostenlose, ausgewogene, warme und nahrhafte Mahlzeit zu bekommen. Dazu zählt eine Auswahl von vegetarisch, veganen und fleischhaltigen Mahlzeiten, frischem Gemüse, Beilagen und nach Möglichkeit auch Salat. Fertiggerichte müssen vom Schulessen ausgeschlossen werden. Überschüssige Beträge sollen vom Freistaat subventioniert werden. Die Bereitstellung eines Schulessenangebotes in diesem Sinne soll an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft eine kommunale Pflichtaufgabe, an Schulen in freier Trägerschaft Pflichtaufgabe des Trägers, werden.

Weiterhin soll dieser die gesetzliche Aufsicht über die Essensanbieter bekommen, regelmäßig Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Strafen bzw. Auftragsentzug gegenüber dem Versorger durchsetzen können. Diese Kontrollen sollen landesrechtlich geregelten Qualitätsstandards unterliegen, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Die Träger müssen die Schulessensanbieter dazu verpflichten, die Wünsche der Schüler:innen bei der Menüzusammenstellung zu berücksichtigen.

2.1.7 Inklusion

Jede:r Schüler:in muss trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen die gleichen Möglichkeiten beim Zugang zu Bildung haben. Dafür muss Inklusion an den sächsischen Schulen zur gelebten Praxis werden. Die Inklusion von betroffenen Schüler:innen in die Regelklassen stellt die Grundlage für gleiche Bildungschancen dar. Dabei muss jedoch der Grundsatz gelten, dass inklusive Beschulung nur mit entsprechenden Ressourcen möglich ist.

Der Freistaat muss die Bildungseinrichtungen zur effektiven Inklusion beraten und unterstützen. Dazu sollen personelle und finanzielle Mittel vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden, um eine inklusive Beschulung zu gewährleisten und benötigte Materialien für die betroffenen Schüler:innen bereitstellen zu können.

Schüler:innen mit Behinderung oder einer Störung sollen durch den Freistaat Sachsen auf ihrer Schullaufbahn durch Fachpersonen begleitet werden, sofern dies erforderlich ist.

Alle Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Mittel für entsprechende Umbauten sind vom Freistaat Sachsen bereitzustellen.

Klassen in welchen Schüler:innen mit Behinderung oder einer Störung sind, sollen mit einer weiteren pädagogischen Fachkraft besetzt werden, um jedes Kind mit Förderbedarf individuell zu unterstützen und gleichzeitig den nicht-behinderten Schüler:innen gerecht zu werden. Darüber hinaus sollen auch Assistenztiere in Schulen verstärkt zum Einsatz kommen.

Es müssen barrierefreie Unterrichtsmaterialien gewährleistet werden. Hierfür sollen die Verbände, die Förderschulen und Sonderschulen die barrierefreien Schulmaterialien landeseinheitlich für alle Schulformen erstellen und zur Verfügung stellen. Eine weitere Digitalisierung der Schulen ist hierfür zwingend erforderlich. Es sollten einheitliche Standards für barrierefreie Unterrichtsmaterialien eingeführt werden. Dafür sollten notwendige personelle Kapazitäten, zum Beispiel im Landesamt für Schule und Bildung, geschaffen werden.

Schüler:innen sollen die benötigten barrierefreien Hilfsmittel erhalten, wie z.B. Taschenrechner oder Braillezeilen. Prüfungen müssen an diese Gegebenheiten angepasst werden können, um den Weg bis zur allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen.

2.2 Personal & Unterstützung

Ausreichend Personal an den Schulen und die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten sind die Grundlage für eine individuelle Förderung der Schüler:innen. Demnach braucht es vor allem unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit diese Ressource, um die unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergründe auszugleichen.

2.2.1 Lehrkräfte

Um dem akuten Lehrkräftemangel in Sachsen entgegenzuwirken, muss der Beruf der Lehrkraft attraktiver gestaltet werden – sowohl in der Ausbildung als auch im Berufsalltag. Ziel hierbei muss sein, mehr Menschen für den Beruf Lehrer:in zu gewinnen, bestehende Lehrkräfte zu halten und Seiteneinsteiger:innen gezielt zu qualifizieren, um eine individuelle Förderung und Forderung in einem angenehmen Lernumfeld möglich zu machen.

Eine attraktive Lehrkräfteausbildung zeichnet sich durch regionale, duale und praxisbezogene Ausbildungsangebote, praxisnahe Studieninhalte, die auf den tatsächlichen Schulalltag vorbereiten, kritische Überprüfung fachlicher Inhalte im Studium auf ihre Relevanz für die spätere Praxis, finanzielle Anreize, wie z. B. Zuschläge für den Einsatz in Bedarfsregionen und innovative Schulmodelle zur Aufwertung des Berufsbildes aus. Hierbei sollen bereits etablierte Systeme von bspw. Schulen in freier Trägerschaft als Vorbild genutzt werden. 

Im Berufsalltag braucht es klare Entlastungen, damit guter Unterricht gewährleistet werden kann und Lehrkräfte langfristig gesund im Beruf belieben. Dabei sind Abminderungs- und Anrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte ein essenzieller Ausgleich. Auch zusätzliche Entlastungen durch besondere Aufgaben wie einer Klassenleitung, viel Unterricht in der gymnasialen Oberstufe oder übernommene außerunterrichtliche Aufgaben müssen gesehen und ausgeglichen werden. 

Zudem muss Lehrkräften die Möglichkeit gegeben werden, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre fachlichen, methodischen und pädagogischen Kompetenzen an aktuelle Entwicklungen anpassen zu können. 

2.2.2 Multiprofessionelle Teams

Um Lehrkräfte zu entlasten und so eine bestmögliche Förderung und Forderung von Schüler:innen zu gewährleisten, sind multiprofessionelle Teams ein essenzieller Bestandteil. Diese Teams müssen aus diversen Fachkräften bestehen, die gemeinsam zusätzliche Aufgaben übernehmen, die außerhalb der Klassen Lehrtätigkeit liegen. Bei der Bildung multiprofessioneller Teams muss auf die individuellen Anforderungen einer jeden Schule geachtet werden. Um die Bedarfe zu ermitteln, muss das Sächsische Kultusministerium den Bedarf an Unterstützung durch verschiedene Fachkräfte an den Schulen erheben. Dabei muss beachtet werden, dass Fachkräfte auch an mehreren Schulen mit jeweils einem kleineren Stundenumfang eingesetzt werden können. Zu multiprofessionellen Teams gehören beispielsweise Schulsozialarbeit, Schulassistenz, Schulgesundheitsfachkräfte, Integrations- und Schulbegleitungen, IT-Administration, Schulpsychologie, Berufs- und Praxisberatung oder bibliothekarische Fachkräfte. Diese Teams müssen durch den Freistaat Sachsen finanziert werden und einen umsetzbaren Teil der Finanzierung an die Kommunen abgeben. Wenn Kommunen multiprofessionelle Teams nicht finanzieren können, muss der Freistaat die Finanzierung sicherstellen.

Multiprofessionelle Teams müssen an allen Schulen in Sachsen eingeführt werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass Fachkräfte unterschiedliche Perspektiven einbringen und eng zusammenarbeiten müssen. Damit diese Zusammenarbeit gelingen kann, benötigen Schulen Räumlichkeiten und klare Strukturen. Damit das gelingen kann, ist es wichtig den Bedarf einzelner Schulen zu erheben und es möglich zu machen, Teile eines multiprofessionellen Teams flexibel an verschiedenen Schulen einzusetzen, bspw. die Schulpsychologie. 

Die Schulsozialarbeit nimmt als Teil multiprofessioneller Teams eine Schlüsselrolle ein, da sie individuelle Probleme der Schüler:innen auffängt und zum Wohlbefinden beiträgt. Deshalb muss ein Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit für alle Schularten geschaffen werden. Dieser muss gesetzlich verankert werden und die Bedarfe einzelner Schulen berücksichtigen. Darüber hinaus soll es den Schulen ermöglicht werden, individuelle Bedarfe an Fachkräften zur Unterstützung des Schulbetriebs anzuzeigen und bei der Anstellung dieser umfassenden Unterstützung vom Schulträger und dem Freistaat zu erhalten.

Zudem müssen die multiprofessionellen Teams eng mit Schnittstellen außerhalb der Schule zusammenarbeiten und in kontinuierlichen Austausch beispielsweise mit dem regionalen Jugendamt, Schulamt und dem Landesamt für Schule und Bildung stehen.

Damit die multiprofessionellen Teams funktionsfähig sind, muss jede Schule mit einer Teamleitung zur Koordination der multiprofessionellen Teams eingesetzt werden. Diese Teamleitung muss darauf achten, dass das Team der jeweiligen Schule eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Schulträger zusammenarbeitet, da nur so eine angenehme Schulatmosphäre geschaffen werden kann. 

2.2.3 Externe Unterstützungsangebote

Neben den Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ist eine externe Unterstützung von Schulen unabdingbar. Externe Unterstützungsangebote müssen als Ressource von Schulen wahrgenommen und genutzt werden, um die schulinternen Akteur:innen zu entlasten und ein Auffangen aller Schüler:innen zu gewährleisten. Externe Unterstützungsangebote sollen durch ihre thematische und methodische Vielfalt dazu beitragen, Themen abzudecken, die Lehrkräfte nicht unterrichten oder erziehen können. Die externen Angebote sollen außerdem dazu beitragen, Lehrkräfte in der individuellen Förderung zu unterstützen. Hierbei geht es um strukturelle Unterstützung von benachteiligten Schüler:innen. 

3. System

3.1 Schulformen & Schulstrukturen

3.1.1 Mehrgliedriges Bildungssystem und Durchlässigkeit

Im aktuellen mehrgliedrigen Bildungssystem soll eine individuelle Förderung der Schüler:innen gezielter möglich sein. Dabei ist theoretisch Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schulformen gegeben. Somit können sich die Schüler:innen auf ihrem eingeschlagenen Bildungsweg zu einem anderen umentscheiden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass oft die einmal getroffene Entscheidung als final angesehen wird, die Forderung in bestimmten Begabungsbereichen ausbleibt bzw. die Förderung in anderen Bereichen nicht ermöglicht werden kann und dass die Schüler:innen sich unterschiedlich entwickeln, was auch zu verfrühten Entscheidungen führen kann. Bei der Wahl der weiterführenden Schule darf auch der Schulabschluss der Eltern nicht unterschätzt werden, da sich die Tendenz zum gleichen Schulabschluss, wie den der Eltern, zeigt. Nur durch individuelles Fördern und Fordern inklusive Beratungsangeboten seitens der Lehrkräfte, ist es möglich, dass die Schüler:innen basierend auf ihren wirklichen Leistungen, unabhängig von äußeren Umständen, ihre Schulform wählen.

3.1.2 Ausbau von Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschulen sind eine gute Ergänzung zu den traditionellen Schularten. Durch das längere gemeinsame lernen und eine Flexibilität bei der Wahl des angestrebten Schulabschlusses lösen diese in vielen Bereichen Probleme des mehrgliedrigen Bildungssystem.

Zurzeit sind Gemeinschaftsschulen jedoch nur eine Randerscheinung im sächsischen Bildungssystem. Ziel muss es sein, dass alle Schüler:innen die Möglichkeit haben, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen. Dafür muss es ein sachsenweites Angebot dieser Schulform geben. Um dies zu ermöglichen, müssen die Hürden zur Gründung einer Gemeinschaftsschule fallen gelassen werden. Eine Mindestzügigkeit zur Gründung und Aufrechterhaltung einer Gemeinschaftsschule kann als nicht zielführend erachtet werden. Zudem muss in der zukünftigen Gestaltung die Gemeinschaftsschule zunehmend als eigene Schulform unabhängig von den traditionellen Schulformen und deren Schulabschlüssen gedacht werden, um das vollständige Potenzial dieser ausschöpfen zu können.

3.1.3 Förderschulen

Förderschulen haben in der jetzigen Form den Vorteil, dass sie eine individuelle Förderung mehr ermöglichen, als dies in Regelschulen der Fall ist. Dies zeigt jedoch primär die Probleme der schulischen Bildung an den Regelschulen auf. Nicht zuletzt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention muss diese Schulform als kritisch angesehen werden. Ziel muss es sein, an allen Regelschulen einen funktionierenden inklusiven Unterricht unter Beachtung der dafür zu finanzierenden Ressourcen, wie in 2.1.7 Inklusion beschrieben, zu ermöglichen. Wenn dies sichergestellt ist, was möglichst kurzfristig der Fall sein muss, käme die Abschaffung von Förderschulen als Ziel in Frage. Grundsätzlich müssen dabei jedoch die unterschiedlichen Förderschwerpunkte mit ihren unterschiedlichen Bedarfen auch in den Regelschulen als solche gesehen werden, um diesen gerecht werden zu können.

3.1.4 Schulen mit besonderen Herausforderungen (»Brennpunktschulen«)

Schulen mit besonderen Herausforderungen, sogenannte »Brennpunktschulen«, stehen vor besonderen, vielfältigen Herausforderungen. Dabei sind die Erfolgschancen an diesen Schulen gegenüber anderer Schulen in der Regel geringer. Diese Tendenz ist besonders kritisch zu betrachten, da diese Schulen, die zumeist in Schwerpunktgebieten zu finden sind, besondere Unterstützung bräuchten. Vor allem ist an diesen Schulen ein besonders hohes Potenzial, gesellschaftlichen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Um dies zu ermöglichen, brauchen diese Schulen entsprechende Ressourcen, wie zusätzliches Personal und Ausstattung, um den Herausforderungen für Lehrkräfte und Schüler:innen gerecht werden zu können.

Es braucht daher ein Programm des Freistaates Sachsen, dass sich mit den Herausforderungen von sogenannten Brennpunktschulen beschäftigt, in erster Linie alle besonderen Herausforderungen feststellt und anschließend diesen Tendenzen durch Investitionen entgegenwirkt. Ziel muss es sein, dass die Zustände an diesen Schulen inklusive der Erfolgschancen für Schüler:innen gesteigert werden, was beispielsweise zu einem Anstieg der Anzahl von Lehrkräften an diesen Schulen beitragen kann.

3.1.5 Internate

Internate können sowohl Chancen als auch Herausforderungen im Kontext der Bildungsgerechtigkeit sein Theoretisch können diese allen Schüler:innen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes die Möglichkeit geben, in einem strukturierten und fördernden Umfeld zu lernen. Andererseits sind viele Internate mit hohen Kosten verbunden, was den Zugang nur für Schüler:innen ermöglicht, deren Familien dies finanzieren können. Oft gibt es Angebote, wie Stipendien, die diesem Umstand entgegenwirken sollen, trotzdem zeigen sich die Vorteile von Schüler:innen aus sozioökonomisch besseren Umständen. Daher müssen Internate aus dem Gesichtspunkt der Bildungsgerechtigkeit als kritisch angesehen werden. Träger von Internaten sollten vorerst Unterstützungsangebote aufrechterhalten bzw. ausbauen.

3.1.6 Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt im sächsischen Bildungssystem, indem sie alternative pädagogische Konzepte und innovative Lernformen ermöglichen. Sie können damit Lücken schließen, die Schulen in öffentlicher Trägerschaft bislang offenlassen. Unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit müssen diese jedoch kritisch hinterfragt werden. Der Zugang zu freien Schulen ist in der Regel vom sozioökonomischen Hintergrund der Schüler:innen abhängig, was sich bspw. in der Finanzierung dieser durch Schulgelder zeigt. Um diesen Missstand zu beheben, ist eine vollständige öffentliche Finanzierung staatlich anerkannter Schulen in freier Trägerschaft durch den Freistaat Sachsen notwendig, um die Vielfalt der Schullandschaft aufrechterhalten zu können und zeitgleich allen Schüler:innen die Möglichkeit dieser Vielfalt geben zu können. Sie bleiben hierbei trotz der vollumfänglichen Finanzierung in freier Trägerschaft, da die diversen Organisationsarten und die pädagogischen Freiheiten einer Schule in freier Trägerschaft erhalten bleiben sollen. Kurzfristig sollen Träger von freien Schulen Unterstützungsangebote, wie Stipendien, aufrechterhalten bzw. ausbauen.

3.1.7 Weg zu bundeseinheitlichen Abschlüssen

Auch die unterschiedlichen Bildungssysteme der Bundesländer tragen grundsätzlich zu unterschiedlichen Bildungschancen bei. Dies zeigt sich besonders, wenn Schüler:innen die Schule über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus wechseln müssen.

In Bezug auf die Schulabschlüsse ist die bedachte und schrittweise Annäherung an bundeseinheitliche Schulabschlüsse unterstützenswert. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Schüler:innen auf Veränderungen langfristig vorbereitet werden und diese auch klar kommuniziert werden.

Grundsätzlich muss jedoch auch die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern gefördert werden. Dafür muss das Kooperationsverbot zwischen diesen abgeschafft werden. Ziel dieser Zusammenarbeit muss auch eine höhere Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Bildungssystemen der Bundesländer sein.

3.2 Förderung & Differenzierung

3.2.1 Fördern und fordern

Schulische Bildung gelingt dann, wenn Schüler:innen entsprechend ihres Talentes und ihrer Begabungen an den richtigen Stellen gefördert und gefordert werden. Besonders sinnvoll wäre es, wenn im schulischen Kontext die Schüler:innen sich durch ihre individuellen Fähigkeiten gegenseitig unterstützen und dabei gegenseitig den Unterrichtsstoff vertiefen.

Zusätzlich zu dem bisherigen Förderunterricht an den Schulen, soll der Freistaat ein Nachhilfeangebot errichten, dass für alle Schüler:innen kostenlos zugänglich ist. Hierbei sollen Schüler:innen die Möglichkeit haben, in ihrer Schule sich in den Fächern zu fördern, in denen sie außerhalb der regulären Unterrichtszeit Hilfe benötigen. Dies kann in Form von Extraunterricht mit anderen Schüler:innen oder Lehrkräften sein. Dass die Schüler:innen ihre Nachhilfe über die Schule abwickeln, ist nicht verpflichtend. Jedoch sollten die Schüler:innen über verschiedene Angebote der Nachhilfe informiert werden und nichts für die jeweilige Förderung bezahlen müssen. Primär sollen Schüler:innen bei der Nachhilfe aushelfen, um den Aufwand möglichst gering und den Nutzen möglichst effektiv zu halten. So kann jeder etwas beitragen.

Darüber hinaus soll auch die Forderung der Schüler:innen mit Begabungen beachtet werden. Um diese angemessen fordern zu können, braucht es Lehrkräfte, die Begabungen angemessen feststellen und dahingehend Maßnahmen ergreifen können. Im Unterricht sollen Schüler:innen nach den Maßgaben der Binnendifferenzierung Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bereitgestellt bekommen. Im nachschulischen Bereich sollen GTA-Angebote genutzt werden, um Themen zu vertiefen und dabei eine Forderung der Schüler:innen herzustellen.

3.2.2 Integration und Inklusion

Vielfältige Schulgemeinschaften bereichern den Schulalltag der Schüler:innen. Dabei legt der Austausch im Schulalltag zwischen den Schüler:innen mit ihren vielfältigen Hintergründen und Herausforderungen die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft. Um allen Schüler:innen die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen ist es wichtig, dass Schüler:innen ohne große Hürden einen Schulplatz finden, welcher wohnortnah ist.

Um dies zu gewährleisten, benötigen wir DAZ-Klassen in jeder Schule und Schulart. In diesen Klassen lernen die Schüler:innen begleitend zur Teilnahme am Unterricht in den gewöhnlichen Klassen gemeinsam Deutsch. Dabei müssen die Schüler:innen so lange gefördert werden, bis sie ausreichend gutes Deutsch sprechen und schreiben können. Ebenso ist eine ausgebildete Integrationsassistenz notwendig.

Allerdings ist auch die Inklusion von Schüler:innen mit Behinderungen wichtig, für eine vielfältige Schulgemeinschaft. Die Grundlage für eine inklusive Bildung legen die UN-Behindertenrechtskonventionen.

Für gelingende Integration und Inklusion braucht es Fachpersonal, welches die Lehrkräfte in ihrer Arbeit und die Schüler:innen im Umgang mit ihren individuellen Bedarfen unterstützt und fördert. Zudem sollen inklusiv und integrativ zu beschulende Schüler:innen bestmöglich in die Regelklassen integriert werden, wobei alle Schüler:innen erlernen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren im Schulalltag. Die inklusive Beschulung an Regelschulen muss ausgebaut werden.

3.2.3 Hausaufgaben

Auch im Bereich der Hausaufgaben zeigen sich generell Ungerechtigkeiten. Abhängig vom sozioökonomischen Hintergrund der Schüler:innen ist es diesen möglich, Nachhilfeangebote o. Ä. zu nutzen, wenn sie nicht eigenständig in der Lage sind, ihre Hausaufgaben zu lösen. Auch die schulische Bildung der Eltern hat darauf einen Einfluss. Zumal im aktuellen Bildungssystem häufig nicht nur Übungen ins häusliche Lernumfeld ausgelagert werden, sondern zunehmend auch die Aneignung neuer Inhalte aus dem Unterricht verlagert wird.

Daher sollen zukünftig keine verpflichtenden Hausaufgaben mehr gestellt werden. Komplexe Leistungen, Vorträge, Leseaufgaben und ähnliches sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Kurzfristig, bis zur Abschaffung von Hausaufgaben, sollen vor und nach den Ferien eine dreitägige hausaufgabenfreie Zeit gelten, in der keine Hausaufgaben eingesammelt oder aufgegeben werden. Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben erteilt werden können.

3.2.4 Individuelle Förderung und Klassenstärke

Die Lehrkräfte müssen in der Lage sein, im Unterricht auf individuelle Bedürfnisse der Schüler:innen eingehen zu können. Dabei muss grundlegend die Heterogenität der Klassen als Stärke dieser verstanden werden.

Um die individuellen Bedarfe der Schüler:innen sehen und auf diese eingehen zu können, braucht es kleinere Klassen. Nur durch die Absenkung des Klassenteilers kann es den Lehrkräften ermöglicht werden, die Qualität des Unterrichts für alle Schüler:innen steigern zu können.

Eine kurzfristige Absenkung des Klassenteilers auf 20 wäre ein erster Ansatz dahingehend. Langfristig wird ein Klassenteiler um den Richtwert 15 Schüler:innen als optimal angesehen. Geringere Klassenteiler sind dabei nicht zu beachten.

3.3 Soziales Miteinander

Viele Schüler:innen verbringen den Großteil ihrer Zeit im Schulgebäude oder im Klassenverbund. Durch die gemeinsam verbrachte Zeit etablieren sich verschiedene soziale Dynamiken. Diese Dynamiken innerhalb einer Klasse werden oft von verschiedenen sozioökonomischen Hintergründen dominiert, welche zur Etablierung von Konflikten führen. Diese Konflikte müssen auffallen und behandelt werden, sodass ein Miteinander entsteht, in dem sich alle Schüler:innen wohlfühlen und gut lernen können. Der sozioökonomische Stand darf das Ansehen in der Klasse nicht beeinträchtigen. Es muss eine Schulkultur des gegenseitigen Respekts gelehrt und gelebt werden. Hierbei sind auch die Lehrkräfte mitzudenken, welche als Vorbilder agieren müssen.

Aufhebungsbestimmungen

Die folgenden Beschlüsse werden aufgehoben: 47-14, 48-08, 52-12, 52-15, 53-07, 53-11, 55-07, 56-05, 56-08, 56-16

Kategorien: 57. LDK, beschlossen: 2025, Leitbeschlüsse