Die Abschaffung des Ziffernotensystems
Allgemeines
Das System der Ziffernoten ist längt überholt: Sie reduzieren die Leistungen von Schüler:innen auf nichtssagende Zahlen, erzeugen Druck und Unsicherheit und geben kaum Feedback darüber, wie man sich wirklich verbessern kann. Für starke Feedbackkultur und wirklichen Fortschritt braucht es authentische Einschätzung, statt Angst vor Noten.
Der LandesSchülerRat Sachsen fordert, Noten in Ziffernform gänzlich abzuschaffen. Stattdessen soll es kontinuierliches und ausführliches schriftliches Feedback, ergänzt durch Feedbackgespräche, geben. Es muss bedarfsgerecht und regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr, an die Schüler:innen kommuniziert werden. Dabei geht es sowohl um aktive Rückmeldung der Fachlehrkräfte, als auch um Einschätzungen durch die Klassenlehrkraft.
Kopfnoten
Von der bisherigen Form der Kopfnoten muss sich endlich getrennt werden. Ziffernoten in Fleiß, Betragen, Ordnung und Mitarbeit, im besten Fall ergänzt durch einen knappen Text, geben Schüler:innen keinerlei Einblick in persönliche Schwächen und Stärken, sodass kein weiterer Lerneffekt entstehen kann.
Stattdessen muss es sowohl schriftliches als auch mündliches, kontinuierliches Feedback zu Sozialverhalten und Lerneinstellung geben. Zusätzlich soll es ein schriftliches, halbjährliches Feedback in Form eines Entwicklungsberichtes geben, welches den Schüler:innen losgelöst vom Zeugnis übergeben wird. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass dieses wertschätzend formuliert ist und die Entwicklungen der Schüler:innen im einzuschätzenden Zeitraum thematisiert.
Inhalte und Art der Leistungsbewertung
Leistungserhebungen müssen weniger darauf fokussiert sein, stumpf Fachwissen abzufragen. Stattdessen soll es mehr Prozessbewertungen geben. In die Bewertung werden dabei nicht nur Inhalt und Darstellung, sondern auch der gesamte Prozess der Erstellung und damit Aspekte wie Teamfähigkeit und Zeitmanagement einbezogen.
Insgesamt muss im Unterricht und bei Leistungserhebungen mehr auf kompetenzorientiertes und realitätsnahes Lernen gesetzt werden. Das kann zum Beispiel in Form von vermehrten Kompetenztests umgesetzt werden.
Leistungserhebungen müssen in deutlich variierenderer Form gestaltet werden, sodass Fertigkeiten, Kompetenzen und Fachwissen der Schüler:innen in verschiedenen Formaten eingeschätzt werden können. Zudem sollten fächerübergreifende Kompetenzen gestärkt werden und auch entsprechend abgefragt werden können.
Unabhängig davon, was bewertet wird, sollten Schüler:innen zur Reflexion und Einschätzung ihrer und fremder Leistungen angeregt werden. Das stärkt Feedbackkultur und Verständnis für Bewertungsmaßstäbe. So kann ein langfristiges Erlernen konstruktiver Feedbackmuster angeeignet werden, welches noch weit über die Schullaufbahn hinaus hilfreich ist.
Hilfsmittel in Leistungserhebungen
Während einer Leistungserhebung können die Lehrkräfte Hilfsmittel zulassen. Dabei sollen nicht nur die gängigen Hilfsmittel wie einheitliche Formelsammlung, Wörterbuch, oder Taschenrechner, sondern auch aktuell unüblichere Hilfsmittel wie Hefter, Buch, das Internet oder KI genutzt werden können. In welchen Maßen diese Hilfsmittel zugelassen werden, entscheidet die Lehrkraft. Wichtig ist, dass sobald Hilfsmittel zugelassen werden, sichergestellt ist, dass alle Schüler:innen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes diese nutzen können und so gleiche Chancen auf ein gutes Ergebnis haben.
Nachteilsausgleiche
Insbesondere bei Leistungserhebungen, aber auch im täglichen Unterrichtsalltag, muss eine individuelle und flexible Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen ermöglicht werden. Nachteilsausgleiche sollen für anerkannte Nachteile (bspw. Legasthenie), Dyskalkulie, körperliche und geistige Einschränkungen, sowie für Neurodivergenzen und andere psychische Erkrankungen, wenn noch nicht geschehen, ausgearbeitet und kontinuierliche evaluiert werden. Um eine faire Bewertung zu erreichen, müssen Bewertungsmaßstäbe an die Nachteile individuell angepasst werden.
Transparenz in der Bewertung
Nur durch konsequente Transparenz der Bewertungsmaßstäbe und Erwartungshorizonte kann Bewertung in Schule ihrem Anspruch auf Fairness, Vergleichbarkeit und Legitimation gerecht werden.
Bewertungsmaßstäbe müssen bei Leistungserhebungen möglichst transparent an die Schüler:innen kommuniziert werden. Dies kann, je nach Art der Leistungserhebung, mündlich oder schriftlich geschehen.
Die individuellen Bewertungsmaßstäbe der Schulen sollen durch die einzelnen Fachkonferenzen beschlossen werden. Dieser Umstand stärkt die Entwicklung differenzierterer Schulkonzepte und ermöglicht eine konsequente Umsetzung dieser. Während die Bewertungsmaßstäbe zwischen den Fachkonferenzen variieren können, soll innerhalb jener durch regelmäßige Absprachen darauf geachtet werden, Erwartungshorizonte trotzdem vergleichbar und dementsprechend fair zu gestalten. Die Entscheidungen, die die Fachkonferenzen treffen, müssen transparent an Schüler:innen und Eltern kommuniziert werden.
Die schulinternen allgemeinen Bewertungsmaßstäbe müssen Schüler:innen und Eltern jederzeit zur Einsicht und zentral an einem Ort zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die Schüler:innen und die Eltern müssen außerdem über ihre Aufgaben, Rechte und die rechtlichen Regelungen des SMK in sinnvollem Maße aufgeklärt sein. Dafür müssen verständliche und altersgerechte Zusammenfassungen und Erklärungen durch das Kultusministerium und die Schulen erarbeitet werden. Die Aufklärung kann zum Beispiel über Elternbriefe und Belehrungen am Anfang eines jeden Schuljahres erfolgen.
Auch über die Schulen hinaus ist es Aufgabe der Fachberater:innen Möglichkeiten der Leistungsbewertung aufzuzeigen sowie Maßstäbe zu kommunizieren um eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Schulen herzustellen, da ein gleicher Schulabschluss angestrebt wird und entsprechend auf die zentralen Abschlussprüfungen vorbereitet werden muss.
Zeugnisse
Zeugnisse sollen in ihrer Form grundlegend reformiert werden. Statt nichtssagender Ziffernoten fordert der LSR auch hier schriftliches Feedback. Dabei müssen einheitliche Richtlinien festgelegt werden, welche gleichzeitig vermeiden, dass die Feedbacktexte in eine reine Ausformulierung der Bedeutung der Ziffernoten verfallen. Der Fokus liegt bei den Texten für Zeugnisse und Halbjahresinformationen auf aktuellem Lernstand und den Entwicklungen der Schüler:innen innerhalb des einzuschätzendes Zeitraumes. Außerdem sollen individuelle Stärken und Schwächen hervorgehoben werden.
Die Zeugnisse und Halbjahresinformationen müssen wertschätzend und altersgerecht formuliert sein, sodass sichergestellt ist, dass die Schüler:innen ein Verständnis für dieses Feedback entwickeln und ggf. entsprechend an sich arbeiten können. Die Einschätzung darf außerdem nicht allein auf den Eindrücken der Klassenlehrkraft beruhen, sondern muss durch die Erfahrungen der Fachlehrkräfte ergänzt werden.
Zeugnisse müssen darüber hinaus klar darüber Auskunft geben, ob das Lernziel der entsprechenden Klassenstufe erreicht wurde und die Schüler:innen in die nächste Klassenstufe versetzt werden.
Übergang zum System ohne Ziffernoten
Der Übergang zu einem Bildungssystem ohne Ziffernoten und mit neuen Formen der Leistungsbewertungen braucht konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung durch Expert:innen.
Ein Gremium aus Expert:innen soll sich damit beschäftigen, wie die Umsetzung eines Bildungssystems ohne Ziffernoten aussehen soll. Es muss nicht nur ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, sondern auch konkrete Leitfäden und Beispiele für die neuen Methodiken erarbeitet werden. Das Expert:innengremium muss daher vielfältig besetzt werden, um alle Aspekte dieser Umstellung fachlich im Blick zu haben. Bei diesem Erarbeitungs- und Übergansgprozess müssen Schüler- und Elternvertretung sowie die Lehrkräftevertretungen maßgeblich einbezogen und beteiligt werden.
Die Schulen müssen bei der Umstellung in ein System ohne Ziffernoten eng begleitet werden. Der rechtliche Rahmen sollte den Schulen genug Freiraum lassen, um individuelle Lösungen für die Umsetzung zu finden. Der Prozess der Umstellung muss einen guten Übergang für Schüler:innen, Lehrkräfte und die Schulverwaltung garantieren und darf vor allem für die Schüler:innen keine Nachteile erzeugen.
In Vorbereitung auf das neue System müssen Lehrkräfte und die Schulverwaltung dazu befähigt werden, mit den neuen Anforderungen an Leistungserhebungen umzugehen und sie sinnvoll zu implementieren. Dafür müssen Lehrkräfte entsprechend weitergebildet werden. Langfristig muss zudem auch in der Lehrkräfteausbildung mehr Fokus darauf gelegt werden, wie Feedbackkultur an Schulen funktionieren kann und welche Methoden und Formate umzusetzen sind.
Der Prozess einer neuen Feedbackkultur an Schulen darf mit der Umstellung auf ein System ohne Ziffernoten nicht als abgeschlossen angesehen werden. Die Umstellung soll fortlaufend evaluiert und der rechtliche Rahmen sowie die Hilfestellungen zur Umsetzung stetig weiterentwickelt und an neue Gegebenheiten und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Auch hier muss multiperspektivisch gearbeitet werden.
Forderungen im System mit Ziffernoten
Solange noch Ziffernoten vergeben werden, muss für die Vergabe ebendieser als Bewertung einer Leistung ein fairer Rahmen mit weniger Leistungsdruck geschaffen werden.
Es braucht verbindliche Regelungen für das Maximum an möglichen Leistungskontrollen an einem Tag bzw. in einer Woche sowie für Ankündigungs- und Rückgabezeiträume. Die aktuellen rechtlichen Regelungen bieten keine sichere Grundlage für die Schüler:innen. Darüber hinaus muss für mehr Transparenz bei der Bewertung von Leistungen hergestellt werden. Die Beschlüsse der Fachkonferenz bezüglich Bewertungsmaßstäben und sonstigen Regelungen diesbezüglich müssen offen kommuniziert und jederzeit einsehbar sein. Außerdem müssen auch die Lehrkräfte für mehr Transparenz bei der Bewertung von Leistungen geschult werden und bspw. Erwartungshorizonte, zu erreichende BE oder Schwerpunkte für die Schüler:innen und andere Fachlehrkräfte transparent machen.
Um Schüler:innen mit Lernschwächen oder anderen möglichen leistungseinschränkenden Krankheiten o.Ä. fair zu bewerten, müssen Nachteilsausgleiche stärker etabliert werden sund den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Darüber hinaus muss die Diagnostik und auch die Anerkennung verschiedener Einschränkungen gestärkt und ausgebaut werden.
Auch in beruflichen Schulen soll zukünftig auf eine neue Feedbackkultur und alternative Methoden der Leistungsbewertung zu Ziffernoten gesetzt werden. Bis diese Umstellung vollbracht ist, soll in der dualen Berufsausbildung in der schulischen Bildung bei der Bewertung in den einzelnen Fächern ein Fokus auf die Fertigkeiten gelegt werden, die es tatsächlich für den Beruf in der Praxis benötigt.
Aufhebungsbestimmungen
Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 57-06, 49-05, 49-08, 57-07, 49-04, 49-02