Category : 48. LDK

Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dassder LandesSchülerRat sich dafür einsetzt, dass an jeder Schule Sachsens Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, die über Computer und Zubehör verfügen. Diese sollen den Schülerinnen und Schülern während ausgewählten Pausen und Freistunden zur Verfügung stehen. Für die Nutzung dieser Räume ist die Anwesenheit ..

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Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dass sich der LSR für eine Hotline gegen Mobbing einsetzt. Diese soll sowohl für Schüler, als auch für Lehrer eine Hilfe bereitstellen. Für Lehrer, die durch ihr Kollegium oder durch Schüler gemobbt werden, sowie für Schüler die entweder durch Mitschüler oder durch Lehrer gemobbt werden, soll ..

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Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dass sich der Landesschülerrat für folgende Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten im Freistaat Sachsen einsetzt: – Es sollen wenn möglich Kapazitäten für ein Unterrichtsfach auf freiwilliger Basis (siehe Cambridge Certificate Vorbereitungskurse), welches den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten erleichtert, geschaffen werden. – Im Zeitraum des ..

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Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen,dass der LSR sich für eine moderne Eigenverantwortlichkeit der Schule einsetzt. Doch für eine starke Eigenverantwortlichkeit der Schule braucht es gute Voraussetzungen, damit Schulen sicher und selbstständig handeln können. Wir stellen daher die Forderung an den Freistaat Sachsen, folgende Maßnahmen im Sinne der eigenverantwortlichen Schule umzusetzen: ..

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Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dass Schüler, die “Deutsch als Zweitsprache” erlernten, einen Nachteilsausgleich beantragen können, ähnlich dem Prinzip wie es bereits bei Schülern mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) zur Anwendung kommen, jedoch juristisch genauso wirkungsvoll, insofern diese Person nicht in einer „DaZ“-Klasse ist, da diese bereits besondere Umstände genießen. Hierfür soll, ähnlich ..

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