Category : 53. LDK

Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass die flexible Regelung des Freistaats Sachsen in der Hinsicht angepasst wird, dass der Unterricht in Schulen erst zwischen 8:00 bis 9:30 Uhr morgens beginnt. Diese Forderung geht einher mit einer weitgehenden Verkürzung der Stundentafel im Zuge der Lehrplananpassung. Bei Interesse sollte eine Bedarfsstunde als ..

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Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass der § 18 Absatz 3 SächsSchulG in seinem Inhalt grundlegend geändert wird. Gemeindemitglieder, welche keine Lehrkräfte sind, den Unterricht an Schulen halten, sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein. Ein solcher Fall wäre gegeben, wenn beispielsweise ein langfristiger Ausfall des Faches droht, welcher auch durch Stundenkürzungen ..

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Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass die Komplexe Lernleistung am Gymnasium bzw. die Fach- bzw. Belegarbeit an Oberschulen und BGY nach sachsenweit einheitlichen Standards verfasst und bewertet wird. Dies bezieht sich vor allem auf eine einheitlich festgelegte Vorbereitungszeit mit einer vorgegebenen Mindestanzahl von Konsultationen mit dem betreuenden Fachlehrkräfte sowie einem ..

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Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass die »6NP-Klausel« an Beruflichen Gymnasien laut § 52 Abs. 2 Nr. 2 BGySO »nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss, insbesondere bei erheblichen Abweichungen von sechs oder mehr Punkten zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und dem arithmetischen Mittel aus den Kurshalbjahresergebnissen in den vier Kurshalbjahren 12/I bis 13/II […]« abgeschafft wird. ..

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Die LDK hat beschlossen: Schulisch bedingter Stress, welcher mit wenig Freizeit verbunden ist, ist den meisten Schüler*innen bekannt. Ernst Fritz-Schubert, ein deutscher Therapeut, Pädagoge und Buchautor, erkannte, dieses Problem schon Anfang der 2000er Jahre, als Schuldirektor einer Schule in Heidelberg. Daraufhin entwickelte er das Konzept zum Schulfach Glück. Er selbst führte dieses an seiner Schule ..

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Die LDK hat beschlossen, dass  sich der LSR dafür einsetzt, dass um Schulen eine verbindliche Bannmeile von mindestens 100m im Abstand zum Schulgelände frei von parteipolitischer Werbung und Aktionen (wie Werbeständen) gehalten werden muss. Zuwiderhandlungen sind entsprechend zu ahnden. Insbesondere Werbestände von Parteien dürfen an Schultagen nicht direkt auf Schulwegen im direkten Schulumfeld (ca. 100m) ..

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