Schulen als sichere Orte: Einführung eines Anti-Mobbing-Verfahrens (58-05)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

an allen sächsischen Schulen ein verpflichtendes und verbindlich geregeltes Konzept  zur Bekämpfung von Mobbing sowie zum allgemeinen Umgang mit akuten Fällen eingeführt wird. Dieses Konzept unterstützt Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Schüler:innen dabei, Fälle schnell und risikofrei für die Betroffenen zu bekämpfen. Es formuliert konkrete Kriterien und Handlungsschritte zur effektiven Bearbeitung von Mobbingfällen.

Durch ein solches Konzept soll für alle Betroffenen und Beobachtende ein sicheres Umfeld geschaffen werden, in welchem sie sich vertraulich an Lehrkräfte oder Schulsozialarbeit wenden können. Das Konzept muss Maßnahmen enthalten, die Hilfesuchenden die Angst vor negativen Konsequenzen durch Täter:innen nehmen.

Prävention

Der LSR setzt sich für eine verstärkte und verpflichtende Mobbingprävention ein, um das Schulklima nachhaltig zu verbessern. Diese soll früh beginnen und muss in die Schullaufbahn wiederholt eingebunden werden. So sollen Schulen regelmäßig über bestehende Unterstützungsangebote u.a. zur emotionalen und rechtlichen Hilfe vorgestellt, weitere (innerschulische) Hilfsstrukturen aufzeigen und das Bewusstsein für Prävention stärken.

Den Schüler:innen soll dabei ein Grundverständnis zur Thematik vermittelt und insbesondere die Folgen für die Betroffenen beleuchtet werden. Dies soll zur Abschreckung von potenziellen Täter:innen dienen sowie eine größere Bereitschaft von Außenstehenden/Zuschauenden schaffen, Betroffenen zu helfen. Dabei sollen Personen/Organisationen vorgestellt werden, die emotionale Hilfe anbieten aber auch solche die rechtliche Unterstützung anbieten, um gegen Täter:innen vorzugehen.

Im Bereich der Mobbingprävention erachtet der LSR besonders peer-to-peer- Konzepte aber auch externe Angebote als wirksames Mittel. Aus diesem Grund müssen solche Angebote gefördert und durch Mittel vom Land unterstützt werden.

Einbindung Lehrkräfte und Schulsozialarbeit

Lehrkräfte und Schulsozialarbeit sollen in regelmäßigen Abständen Fortbildungen zum Thema Mobbingprävention und Intervention erhalten, um angemessen und professionell auf Vorfälle reagieren zu können und gerade bei Lehrkräften ein Grundverständnis für das Thema Mobbing sicherzustellen. Dabei sollen Beratungslehrkräfte besonders in den Fokus gestellt und diesbezüglich umfangreicher weitergebildet werden.

Des Weiteren fordert der LSR, dass das Thema Mobbing verstärkt im Lehramtsstudium eingebunden wird. Die Theorie muss dabei mit dem Erlernen des praktischen Eingreifens in konkreten Fällen verknüpft werden.

Erarbeitung

Für die Erarbeitung dieses Konzepts trägt das sächsische Staatsministerium für Kultus Verantwortung. Alle entstehenden Kosten sind vom Freistaat Sachsen zu tragen. Bei der Erstellung des Konzepts sollen Schüler:innen, Lehrkräfte sowie externe Expert:innen, wie etwa Mitglieder von Vereinen, die sich gegen Mobbing einsetzen, (Schul-)Psycholog:innen, (Schul-)Sozialarbeiter:innen und/oder Wissenschaftler:innen, hinzugezogen werden.

Aufhebungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: 54-04

Ergänzungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden ergänzt: 55-01

Kategorien: 58. LDK, beschlossen: 2025