Der LSR setzt sich dafür ein, dass vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Leistungsermittlung oder am Tag der Rückgabe im gleichen Fach keine neue schriftliche Leistungsermittlung stattfinden darf. Der Beschluss 57-06 wird durch diesen Beschluss..
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Der LSR setzt sich dafür ein, dass bis zur Umsetzung der Forderungen, die die Notengebung betreffen, gemäß des Grundsatzprogramms des LSR, folgendes gelten soll: Bei der Notenvergabe sollen grundsätzlich bei der Nachkommastelle 5 im Notendurchschnitt oder besser im Sinne der Schüler:innen zur besseren vollen Note bei Zeugnissen und Halbjahresinformationen gerundet werden. Dies soll sachsenweit einheitlich erfolgen, um Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Diese Form der Benotung wird sowohl in der Sekundarstufe I als auch Sekundarstufe II (im Punktesystem) angewandt. Zugunsten der Senkung des Leistungsdrucks sollen folgende Änderungen hinsichtlich der Terminierung und Menge von Leistungserhebungen vorgenommen werden: Gruppenbewertungen Zudem soll sachsenweit unabhängig der Schulform keine Gruppenbewertungen zulässig sein. Entsprechend wird ein Schüler oder Schülerin bei einer aufzubringenden Gruppenarbeit einzeln für seine oder ihre Leistung bewertet. Die Form der Evaluation der Einzelnoten entspricht einem individuellen Bewertungsbogen, in welchem sowohl die inhaltlich erbrachte Leistung der Einzelperson, die Teamfähigkeit, der Arbeitsprozess sowie die Gesamtdarstellung der Leistung innbegriffen sind. Jene Regelung muss in der Sächsischen Schulordnung der jeweiligen Schulform explizit niedergeschrieben werden. Gewichtung von Noten Die Gewichtung der Noten soll ganzheitlich nach folgenden Regeln vereinheitlicht werden: Bewertungsmaßstäbe Der LSR spricht sich für vereinheitlichte, für alle Schulformen geltende sachsenweite Bewertungsmaßstäbe für den Teil der Sekundarstufe I aus, welcher Noten in Ziffernform erhält. Die zu erreichenden möglichen Bewertungseinheiten/Punkte sind hierbei in jedem Fall anzugeben. Sie sollen nach folgendem Maßstab aufgebaut werden: Note 1: 95% Note 2: 80% Note 3: 60% Note 4: 40% Note 5: 20% Note 6: < 20% Gewichtung von Arten der Leistungsermessungen Der LSR spricht sich dafür aus, dass die Gewichtung der Gesamtnotenanzahl (Verbindung der sonstigen Noten und Klassenarbeiten/ Klausuren) angemessen gestaltet wird. Weiterhin muss jene Gewichtung der einzelnen Leistungen zueinander sachsenweit vereinheitlicht werden. Bewertungsmatrizen Der LSR spricht sich für eine transparente Bewertung der Leistungen der sächsischen Schüler:innen aus. Bewertungsmatrizen können jederzeit mündlich vom Schüler eingefordert werden. Eine schriftliche Bewertungsmatrix muss auf Anfrage in einem Zeitraum von einer Woche zur Verfügung gestellt werden. Einforderung der Abiturprüfungen Sächsische Abiturient:innen sollen ausnahmslos Einsicht auf die Prüfungen, ihre Ausarbeitungen und Bewertung ihrer Abiturprüfungen bekommen und die mündlichen Prüfungen im Anschluss auf die Bewertung von dem Prüfungskomitee beurteilt werden. Die Schüler:innen haben das Recht, eine Kopie der Prüfungen, ihrer Ausarbeitungen und Bewertungen einzufordern, ohne einen Grund dafür vorlegen zu müssen. Aufklärung der Schüler:innenschaft über Rechte der Bewertung Die sächsischen Schüler:innen müssen über ihre Rechte und Pflichten nach Vorbild von § 7 Artikel 6 des Sächsischen Schulgesetzes in allen Sekundarstufen im Rahmen der Belehrung am Anfang des Schuljahres aufgeklärt werden. Bei dieser muss eine Zusammenfassung vorgestellt werden und auf die einzelnen Paragraphen verwiesen werden. Es soll angestrebt werden, dass jene Zusammenfassung mit den Paragraphen in einer Broschüre bei dieser Belehrung an die Schüler:innen in der fünften und elften Klasse je nach Sekundarstufe ausgeteilt wird. In dieser Broschüre sollen ebenfalls die Kriterien der einzelnen Kopfnoten dargestellt werden. Notengebung an Berufsschulen An Berufsschulen in der dualen Ausbildung sollen keine Noten erteilt werden. Es sollte dennoch ein schriftliches Feedback erfolgen, sodass die Lernenden ihren Lernstand weiterverfolgen können. Am Ende der Ausbildung soll zur Orientierung der Betriebe eine Note zur Gesamteinschätzung des berufsbildenden Kompetenzbereichs der Auszubildenden gegeben werden. In der schulischen Ausbildung sollen Noten in den berufsbildenden Fächern erhalten bleiben, jedoch müssen diese durch ein schriftliches Feedback ergänzt werden. In den allgemeinbildenden Fächern, wie Englisch, Deutsch, Sport, Ethik, Gemeinschaftskunde, Mathe oder Ähnliche, die nicht aktiv zu dem zu erlernenden Beruf ausbilden, sollen keine Noten erteilt werden. Die praktische Note (Praktikumsnote & mögliche Hospitationsnote) am Ende der Ausbildung wird sehr befürwortet. Aufhebungsbestimmungen Die folgenden Beschlüsse werden aufgehoben: 49-24,&..
Der LSR setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte im Unterricht demokratische Prinzipien und die Grundlagen der Verfassung lehren und für die Demokratie einstehen müssen. Sie sind an den Beutelsbacher Konsens gebunden, und müssen hierbei beachten, dass dieser keine unpolitische Haltung fordert, sondern eine allumfassende Darstellung der politischen Landschaft in ihrer Vielfalt. Lehrkräfte dürfen nicht neutral ..
Der LSR setzt sich dafür ein, dass durch die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit allen sächsischen Schüler:innen die gleichen Bildungschancen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes zukommen. Dafür müssen sowohl bei den vorhandenen Ressourcen als auch im Bildungssystem an sich Veränderungen vorgenommen werden, um das Ziel der Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen. Nur wenn das sächsische Bildungssystem gerecht ist, erfüllt es ..
Unser Anspruch an historische Bildung In einer zunehmend komplexen und globalisierten Welt ist historische Bildung unverzichtbar für die Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins. Sie befähigt Schüler:innen, historische Zusammenhänge zu erkennen, verschiedene Perspektiven zu verstehen und aktuelle Ereignisse im Kontext der Vergangenheit zu interpretieren. Der LSR sieht das Fach Geschichte (bzw. das Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde) als zentrales Ankerfach ..
Grundverständnis In einer globalisierten und multikulturellen Welt brauchen Schüler:innen vielseitige sprachliche Kompetenzen. Das Beherrschen einer Fremdsprache fördert direkten internationalen Austausch und ist hilfreich im Berufsleben. Darüber hinaus wird durch Sprache auch kulturelle Bildung vermittelt und das internationale Denken und Miteinander gestärkt. Sprachliche Bildung muss zukunftsgerichtet sein und globale sowie linguistische Entwicklungen aufgreifen. Sie muss praxisnah ..
Einleitung Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und stellt auch für den Bildungsbereich eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft dar. Schulen müssen sich diesen Entwicklungen anpassen, um Schüler:innen bestmöglich auf die Anforderungen einer digitalisierten Welt vorzubereiten und auch dessen Möglichkeiten in der Schule anzuwenden. Dabei spielt Künstliche Intelligenz (KI) eine immer ..