Unsere Anforderungen an Prävention (57-16)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

Schule ist nicht nur ein Ort für Unterricht, sondern auch ein wichtiger Sozialraum für Kinder und Jugendliche. Als solcher hat die Schule als Bildungseinrichtung nicht nur die Aufgabe Inhalte des Fachunterrichts zu vermitteln, sondern Schüler:innen verschiedene soziale Kompetenzen zu vermitteln und Präventionsarbeit zu leisten. Darüber hinaus müssen sich alle Schüler:innen in ihrer Schule wohlfühlen können, um ein angenehmes Lernumfeld herzustellen.

Präventionsarbeit muss allgemein auf zwei Ebenen ansetzen. Zum einen müssen verschiedene Themen gezielt und intensiv von der Schulgemeinschaft in inner- und außerunterrichtlichem Kontext bearbeitet werden. Zum anderen braucht es eine dauerhaft aktive und sensible Schulgemeinschaft, die fortwährend ihren Teil zur Prävention leistet.

Schüler:innen sollen nicht nur über Gefahren aufgeklärt werden, sondern durch die Präventionsangebote dazu befähigt werden, Krisen vorzubeugen und im Ernstfall Probleme bei sich und anderen zu erkennen und adäquat zu handeln. Es muss über regionale Anlaufstellen und Möglichkeiten des Vorgehens bei Problemen oder Verstößen informiert werden.

Grundlegende Präventionsangebote müssen während der Unterrichtszeit stattfinden und für alle Schüler:innen verpflichtend sein. Ergänzend sollen Ganztagsangebote etabliert, welche Präventionsarbeit leisten. Diese sollen langfristig angelegt sein.

Gelungene Präventionsarbeit muss früh ansetzen, um tatsächlich präventiv zu funktionieren. In allen Schwerpunktthemen muss es daher Angebote ab Klassenstufe 5 geben. Vor allem zum Thema Drogen muss Prävention frühzeitig ansetzen, weshalb es verpflichtende Angebote für die Klassenstufen 6 und 7 geben muss. Allgemein müssen Präventionsangebote zielgruppen- und altersgerecht gestaltet werden.

Präventionsarbeit kann umgesetzt werden im Rahmen von Projekttagen/-wochen, Workshops, Teilnahme an Wettbewerben oder Schulzertifizierungen bzw. -selbstverpflichtungen. Diese sollten von externen Fachkräften mit pädagogischem Hintergrund durchgeführt werden. Externe Vereine, Netzwerke und Anlaufstellen müssen dafür für ihre Arbeit ausreichend finanziell vom Freistaat Sachsen gefördert werden.

Darüber hinaus muss Prävention auch im Unterricht verankert werden. Themenbezogen sollten vor allem in den Fächern Ethik, Religion, Biologie, GRW/GK und Lernen Lernen diese Inhalte eine Rolle spielen.

Prävention muss fortwährend in den Schulalltag integriert werden.

Schulintern braucht es ausreichend Ansprechpersonen für die Schüler:innen, an die sie sich bei Problemen und in Krisensituationen wenden können. Die Schulsozialarbeit und Schulpsychologie müssen entsprechend gestärkt werden.

Darüber hinaus müssen Lehrkräfte in ihrer Ausbildung und durch Fortbildungen gezielt geschult werden. Lehrkräfte müssen sensibel mit Schüler:innen umgehen und deswegen Konfliktmanagement beherrschen und mit Fachwissen in Krisensituationen unterstützen bzw. an eine andere Anlaufstelle verweisen können.

Um die Lehrkräfte zu stärken, sollen zentrale Handreichungen vom Freistaat Sachsen zu den Schwerpunktgebieten der Präventionsarbeit für jede Schulart erarbeitet werden. Bei der Erarbeitung dieser soll der LandesSchülerRat Sachsen beteiligt werden.

Auch Peer-to-Peer Angebote, wie beispielsweise Streitschlichter:innen innerhalb der Schule müssen gestärkt werden.

Allgemein muss der Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Präventionsarbeit ausreichend finanzielle Mittel für die Kommunen, die Schulen und externe Anbieter bereitstellen.

Aufhebungsbestimmungen

Die folgenden Beschlüsse werden aufgehoben: 47-05, 48-11

Ergänzungsbestimmungen

Folgende Beschlüsse werden durch diesen Antrag ergänzt: 54-04, 54-05, 55-01, 56-07

Kategorien: 57. LDK, beschlossen: 2025