Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dass das Sächsische Staatsministerium für Kultus in Zukunft eine Förderung für schulinterne Fortbildungen vorsieht, welche die Lehrkräfte auf den Umgang mit „neuen Medien“ wie beispielsweise grafikfähigen Taschenrechnern, mobilen Endgeräten oder interaktiven Tafeln vorbereit..
Category : 48. LDK
Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dass Schüler, die “Deutsch als Zweitsprache” erlernten, einen Nachteilsausgleich beantragen können, ähnlich dem Prinzip wie es bereits bei Schülern mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) zur Anwendung kommen, jedoch juristisch genauso wirkungsvoll, insofern diese Person nicht in einer „DaZ“-Klasse ist, da diese bereits besondere Umstände genießen. Hierfür soll, ähnlich ..
Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen,dass sich der LSR dafür ausspricht, dass in Sachsen die rechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung des Religionsunterrichtes nach folgenden Maßgaben zu schaffen sind: Bis zur 8. Klasse findet der Religionsunterricht aller Religionsgemeinschaften gemeinsam mit dem Ethikunterricht als Moral- und Glaubenskunde statt. Mit Eintritt in die 8. ..
Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen, dassfür die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festgelegt wird. Dabei wird den Schulen freigestellt, in welchem Zeitraum diese Erarbeitun..
Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen,dass zukünftig das Thema „queer“ im Lehrplan im Rahmen der Sexualkunde aufgenommen werden soll. Dazu gehört die Aufklärung über die Sexualitäten (auch weitergehend als heterosexuell und homosexuell) und die Aufklärung über die Geschlechtsidentitäten (mehr als die biologischen Geschlechter). Dies sollte im Biologieunterricht durch Organisationen, die sich ..
Dieser Beschluss wurde automatisch als älter markiert.Die LDK möge beschließen,dass sachsenweit ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für die Bewertung von Vornoten in der Sekundarstufe II eingesetzt wird. Dieser Bewertungsmaßstab soll sich am offiziellen Prüfungsmaßstab für sächsische Abiturprüfungen orientieren und für alle sächsischen Gymnasien gleichermaßen bindend sein. Der Bewertungsmaßstab bezeichnet hierbei die eindeutige Zuordnung von erreichten Bewertungseinheiten (BE) ..